Düsseldorf Geldstrafen für Demonstranten bleiben bestehen

Düsseldorf · Von rund 40 Sympathisanten der Angeklagten begleitet, ist beim Amtsgericht gestern der Einspruch von zwei Verantwortlichen aus der linkspolitischen Szene gegen hohe Geldstrafen verhandelt worden. Die Männer (49/55) hatten laut Anklage im März 2016 eine Gegendemo zu einem genehmigten Aufzug der Republikaner am Oberbilker Markt dirigiert, sich damit des Widerstands schuldig gemacht. Dafür sollte der ältere 6000 Euro Strafe zahlen, der andere 4500 Euro.

Doch zu Freisprüchen, wie von ihnen erhofft, kam das Amtsgericht nach Anhörung von damals beteiligter Polizisten nicht. Die Angeklagten erklärten die Aktionen gegen den Republikaner-Aufmarsch als "zivilen Ungehorsam" und "legitime Form des Protestes". Doch sagten Polizisten aus, dass beide rund 250 Gegendemonstranten aufgefordert hatten, die Absperrriegel der Polizei an einer weniger stark gesicherten Straße "zu überrennen", um dann mit einer Sitzblockade den Weg der Republikaner zu versperren.

Der jüngere Angeklagte hat nach Ansicht der Richterin zudem gefordert, man solle Polizisten "wie beim Rugbyspiel" wegrempeln. Rund 30 Gegendemonstranten gelangen Durchbruch und Sitzblockade. Als deren Rädelsführer muss der ältere Angeklagte jetzt weiterhin 6000 Euro Strafe zahlen, für seinen Mitstreiter wurde die Strafe auf 2800 Euro gesenkt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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