Amtsgericht Düsseldorf Geldstrafe für "Jagen" eines Radlers

Düsseldorf · 4200 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot – so urteilte am Dienstag das Amtsgericht gegen einen 47-jährigen Autofahrer , der vor vier Monaten einen Radfahrer nach einem Streit im Zooviertel mit seinem Auto erst mit hohem Tempo vor sich hergetrieben, ihn dann überholt und letztlich sogar zu Fall gebracht habe.

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Foto: dpa, Emily Wabitsch

4200 Euro Strafe und einen Monat Fahrverbot — so urteilte am Dienstag das Amtsgericht gegen einen 47-jährigen Autofahrer , der vor vier Monaten einen Radfahrer nach einem Streit im Zooviertel mit seinem Auto erst mit hohem Tempo vor sich hergetrieben, ihn dann überholt und letztlich sogar zu Fall gebracht habe.

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Foto: ddp, ddp

Im Streit um die Vorfahrt an einer Kreuzung waren die Männer damals an einem Samstagmittag aneinander geraten. Der Autofahrer gab an, der Radler habe ihm nach einem beleidigenden Disput ins Gesicht gespuckt und habe danach durch eine Weiterfahrt in Schlangenlinien jedes Überholen verhindert.

Der Radler (49) sagte dagegen, der Kontrahent sei mit dem Geländewagen in hohem Tempo bis auf wenige Zentimeter hinter ihm hergefahren, habe ihn regelrecht über den Asphalt gehetzt, habe dann riskant überholt - und den Radler an einem Wendehammer sogar noch umgerissen. Der 49-Jährige erlitt dabei Schürfwunden und eine Prellung am Kopf.

Nach Anhörung von Augenzeugen tendierte die Richterin dazu, den Vorwürfen des Radfahrers zu glauben. Nach einem Rechtsgespräch kam es dann per Einigung zum Schuldspruch und zu dem erwähnten Strafmaß gegen den Autofahrer.

(RP)
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