71-Jähriger muss seinen Geldfund teilen Geld in Wäschetruhe gefunden

Düsseldorf · 30.000 Euro in bar fand ein 71-jähriger Rentner Anfang 2011 nach dem Tod seiner Partnerin zwischen ungewaschenen Textilien in der Wäschetruhe der einst gemeinsamen Oberkasseler Wohnung. Behalten durfte er das Geld jedoch nicht. Im Namen "unbekannter Erben" hat ein Nachlassverwalter der Seniorin jetzt auf Herausgabe des Bargeldfundes geklagt - und vor dem Landgericht einen Teilerfolg erzielt.

Der 71-Jährige muss das Geld nach einer gütlichen Einigung jetzt teilen und 9000 Euro davon an den Nachlassverwalter zahlen. Das Rentnerpaar war zwar nicht verheiratet, lebte aber schon lange gemeinsam in einer Wohnung. Da der Mann die kleinere Rente von beiden erhielt, soll seine Partnerin nur einmal vage angedeutet haben, für ihn werde nach ihrem Tod auf jeden Fall gesorgt sein.

Was sie damit gemeint haben könnte, dämmerte ihm Anfang 2011, nachdem seine Lebensgefährtin gestorben war: Beim Aufräumen der Wohnung entdeckte er in der Wäschetruhe, verborgen zwischen Kleidungsstücken, das Bargeldbündel. Da die Frau nach bisherigen Erkenntnissen keine Erben hat, war bereits ein Nachlassverwalter bestellt worden, der prompt eine Aufstellung aller Wertsachen anforderte. Und in dieser Liste gab der Rentner auch ordnungsgemäß das gefundene Geld an. Allerdings weigerte er sich, die vollständige Summe dem Nachlassvertreter abzuliefern.

Da nicht auszuschließen sei, dass die Frau über Jahre hinweg kleine Beträge heimlich auch aus der gemeinsamen Haushaltskasse abgezweigt und in der Schmutzwäsche versteckt haben könnte, billigte der Nachlassverwalter dem Rentner wenigstens die eine Hälfte des Betrages zu. Und von der anderen Hälfte wurden die Beerdigungskosten abgezogen, die der Rentner für die Beisetzung seiner langjährigen Partnerin beglichen hatte. Unterm Strich hat der Nachlassverwalter damit noch rund 9000 Euro von dem Rentner zu beanspruchen. Parallel zur Klärung, wer nun welchen Anspruch auf das Geld aus der Wäschetruhe hat, fahndet der Nachlassverwalter nach den bisher unbekannten Erben der Verstorbenen, in deren Namen er in diesem Prozess aufgetreten war.

(jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort