Behindertenparkplatz mit Nummer Gehbehinderter muss Knöllchen trotz Behindertenausweis zahlen

Pempelfort · Lothar Schlender musste trotz Gehbehinderung 55 Euro zahlen, weil er auf einem Behindertenparkplatz mit Nummer parkte. Was er sich gewünscht hätte und wie die Stadt die Entscheidung begründet.

 Lothar Schlender ist gehbehindert und musste 55 Euro zahlen, weil er auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat.

Lothar Schlender ist gehbehindert und musste 55 Euro zahlen, weil er auf einem Behindertenparkplatz geparkt hat.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

An einem Vormittag unter der Woche ist die Duisburger Straße in Pempelfort stark befahren. In Höhe der Hausnummer 32 halten einige Autos in zweiter Reihe, auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sind nur vereinzelte Plätze frei. Der einzige Platz, der lange frei bleibt, liegt direkt vor dem Eingang, über den die dortigen Einkaufsmöglichkeiten erreichbar sind. Dieser Parkplatz bleibt frei, da es sich um einen Behindertenparkplatz mit Nummer handelt. Nur der Besitzer des Behindertenausweises mit der entsprechenden  Nummer darf ihn nutzen.

Für Lothar Schlender ist unter anderem dieser Parkplatz der schnellste und einfachste Weg, seine Einkäufe dort zu erledigen. Er ist Rentner und hat eine Gehbehinderung, die als 50-prozentige Schwerbehinderung eingestuft ist. Schlender beschreibt, dass er deshalb nicht mehr gut genug zu Fuß für längere Wege sei und von der Straße aus den Laden gerade eben so  erreichen könne. Eine Alternative mit kürzeren Wegen gebe es nicht. Auch die freien Parkplätze auf der gegenüberliegenden Seite nützten ihm nicht, denn erst an den nächsten Kreuzungen könnte er die Straße überqueren. Diese sind jedoch jeweils rund 150 Meter in eine Richtung entfernt. Auch die Tiefgarage käme für ihn kaum infrage, da er dort je nach Lage eines freien Platzes den Weg zum Aufzug nicht schaffen würde.

So parkte er an einem Nachmittag auf dem Behindertenparkplatz mit Nummer direkt vor dem Einkaufscenter und legte seinen Behindertenausweis ins Fenster. Als er von seinem Einkauf zurück zum Auto kam, erwartete ihn eine Benachrichtigung vom Ordnungsamt. Er wurde aufgefordert, 55 Euro zu zahlen, da er unberechtigt auf dem Sonderparkplatz gestanden hatte. „Die Begründung ist sachlich richtig, aber ist die Entscheidung auch menschlich?“, fragt sich Schlender. Der Rentner hätte sich gewünscht, dass die Stadt mit einem guten Beispiel vorangehe und „die Behinderten, die sich ihr Schicksal ja nicht ausgesucht haben, vielleicht mit ein wenig mehr Kulanz behandeln“ könne. Damit meint er beispielsweise eine Reduzierung der Strafe. Er nahm Kontakt auf und erhielt dennoch die Aufforderung, die 55 Euro innerhalb einer Woche zu zahlen.

Auf Anfrage an die Stadt erhielt die RP die gleiche Begründung für diese Entscheidung: „Der Betroffene parkte auf einem personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatz. Aus dem angebrachten Zusatzschild ist ersichtlich, dass die Nutzung dieses Platzes nur mit einem einzigen, seiner Nummer nach bezeichneten Parkausweis zulässig ist.“ Da er nicht der Inhaber des Ausweises ist, sei er zur Nutzung des Parkplatzes nicht berechtigt. Des Weiteren dürften sogenannte Behindertenparkplätze nur mit einem blauen Sonderparkausweis benutzt werden. „Diesen können Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkmal aG) beantragen, das Merkmal „G“ für eine Gehbehinderung reicht dazu nicht aus“, heißt es weiter von Seiten der Stadt.

Auf Rückfrage, ob eine individuelle Entscheidung des Ordnungsamtes in solchen Fällen überhaupt möglich sei, erklärt die Stadt, dass eine individuelle Entscheidung nicht nur möglich sei, sondern in diesem Fall sogar getroffen wurde, „indem wegen des ausliegenden Behindertenausweises davon abgesehen wurde, das unberechtigt abgestellte Fahrzeug – wie ansonsten üblich – abschleppen zu lassen.“

Einen Hinweis für mögliche Alternativen, die Schlender hätte nutzen können, könne das Ordnungsamt nicht geben. Jedoch wird auf die Tiefgarage verwiesen, deren Zufahrt auf der parallel verlaufenden Nettelbeckstraße liegt und von wo aus die Einkaufsmöglichkeiten erreichbar sind. Für Lothar Schlender kommt diese Möglichkeit jedoch auch weniger infrage, denn die Wege vom Auto bis zum Aufzug seien mit seiner Gehbehinderung teilweise zu weit.

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