Rentner erbeutete 22.000 Euro Geduldiger Bankräuber muss ins Gefängnis
Düsseldorf · Mehr als zwanzig Minuten hatte ein 67-jähriger Rentner mit einem Gasrevolver zwei Angestellte einer Bank in Meerbusch in seiner Gewalt – bis der durch ein Zeitschloss gesicherte Banktresor aufsprang.
Mehr als zwanzig Minuten hatte ein 67-jähriger Rentner mit einem Gasrevolver zwei Angestellte einer Bank in Meerbusch in seiner Gewalt — bis der durch ein Zeitschloss gesicherte Banktresor aufsprang.
22.000 Euro hat der Senior durch diese Hartnäckigkeit erbeutet, wurde aber wenig später auf seiner Flucht per Fahrrad festgenommen. Gestern, fünf Wochen danach, hat das Landgericht den reumütigen Räuber im Rentenalter zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und bis zum Strafantritt freigelassen.
Wohl kaum ein anderer Bankräuber hätte eine derart lange Wartezeit am Tatort nervlich durchgestanden. Bei dem 67-Jährigen aber war diese ungewöhnliche Hartnäckigkeit kein Ausdruck von Kaltblütigkeit, sondern von Verzweiflung. Jahrelang war er als Vertreter für Autozubehör immer tiefer in die roten Zahlen und in die Schulden gerutscht. Doch seiner Frau, seinem Sohn, Freunden und Nachbarn habe er "aus Scham" davon nichts gesagt. Im Gegenteil: "Ich habe allen weiter vorgemacht, dass ich erfolgreich bin."
Bis ihm schließlich die Schulden über den Kopf wuchsen, das Eigenheim mit Hypotheken überhäuft war, das Finanzamt gegen ihn vorging und ein Gerichtsvollzieher anrückte.
Doch auch da, so der Angeklagte, habe er nicht den Mut zum offenen Gespräch gefunden, sondern habe einen Gasrevolver gekauft und "den irrsinnigen Überfall auf die Bank" verübt. Er habe die Waffe "auf keinen Fall benutzen wollen", sich nicht mal "Gedanken gemacht, dass ich die Angestellten schädige". Erst, als er auf der Flucht gestellt wurde, habe er begriffen: "Du hast auf der ganzen Linie verloren."
Seine Frau erlitt einen Nervenzusammenbruch, will aber weiterhin zu ihm stehen. Der Sohn regelt derzeit die Schulden des Vaters. Und das Gericht kam zu einer milden Beurteilung von Täter und Tat.
Die Richter werteten den Raub des bisher unbescholtenen Bürgers als "minder schweren Fall". Eine Bewährungs-Chance sei wegen der hohen Beute und der Tatdauer von "mindestens zwanzig Minuten" nicht vertretbar. Aber bis der 67-Jährige die Haftstrafe antreten muss, die er wohl im offenen Vollzug und nur teilweise verbüßen wird, kam er auf freien Fuß.
So kann er sich um seine Frau und die Schulden kümmern. "Wir wollen ihm eine Perspektive lassen", so die Richter. "Damit er sieht, das ist nicht das Ende aller Pläne. Das war uns wichtig."
Der Angeklagte und Staatsanwalt haben das Urteil sofort angenommen.