Streit im Kleingartenverein Gärtner klagt gegen Kündigung

Düsseldorf · Nach dem Rausschmiss eines Rentners aus einem Kleingartenverein wurde auf seiner Parzelle bereits eine Baugrube ausgehoben. Jetzt zog der Gartenfreund gegen die Kündigung vors Amtsgericht – und hat wohl Chancen.

Nach dem Rausschmiss eines Rentners aus einem Kleingartenverein wurde auf seiner Parzelle bereits eine Baugrube ausgehoben. Jetzt zog der Gartenfreund gegen die Kündigung vors Amtsgericht — und hat wohl Chancen.

Friedlich lag die Kleingartenanlage Am Dammsteg in Eller-Süd gestern in der Spätherbstsonne. Doch hinter den Kulissen geht es längst nicht so friedlich zu. Jetzt muss das Amtsgericht klären, ob der Rausschmiss von Gartenpächter Klemens Fischer (79) aus dem Verein rechtens war.

Nach 45 Jahren im Verein hatte der Vorstand dem gehbehinderten Rentner dessen Pachtvertrag für die Parzelle 23 gekündigt. Inzwischen ließ der Verein neben seiner Laube ein metertiefes Loch als Vorbereitung für einen Kanalanschluss ausheben. Doch Fischer gibt sich kämpferisch und reichte Zivilklage ein. Der Richter will übermorgen ein Urteil sprechen. (Az: 39 C 4903/10)

Geruchsbelästigung?

Aus Sicht der Vereinsführung gibt es am Rausschmiss von Klemens Fischer nichts zu deuteln. Immer wieder habe man den Dialog mit ihm gesucht, habe Fischer aufgefordert, seine Parzelle mit der kleinen Holzlaube in Ordnung zu halten. Konkret wirft man ihm vor, er habe Fallobst liegen gelassen und Rasenschnitt in einem Garteneck gelagert. Dadurch müssten Nachbarn unter Geruchsbelästigung leiden, und Ratten würden angelockt.

Mehr noch: Fischer habe die Bauarbeiten des Gartenvereins nicht oder nicht rechtzeitig mitgetragen, habe Fristen für Gespräche mit dem Vorstand verstreichen lassen. Dabei sei die Sanierung des Abwassersystems in der Anlage mit allen Mitgliedern abgestimmt gewesen.

Der angebliche Gesprächsverweigerer hält dagegen, dass jene Aufforderungen zu Gesprächen mit dem Vorstand ihn erst erreicht hätten, als die Fristen abgelaufen waren. Inzwischen hat die Stadt die Baumaßnahmen per Einstweiliger Verfügung ohnehin gestoppt. Die Gartenfreunde hatten losgelegt ohne Baugenehmigung — und per Bagger auch in der Parzelle von Fischer, ohne dessen Zustimmung ein Loch von zwei Metern Durchmesser und anderthalb Metern Tiefe ausheben lassen.

Für Fischer ein Unding: Das Loch neben seiner Laube sei ja auch eine Gefahr für seine Enkel. Und wozu, gibt er zu bedenken, solle er die Parzelle angesichts der Baugrube und der ungeklärten Kündigung nun pflegen? Der Zugang zur Parzelle wurde dem Senior, der auf einen Rollator angewiesen ist, verbaut: Direkt an der Grenze seiner Parzelle wurde ein Betonfundament gegossen für eine Laube im Nachbargarten. Nun blockiert ein Eck dieses Sockels genau jenen Weg, auf dem Klemens Fischer bisher noch die Mini-Terrasse seiner Laube erreichen konnte.

Wie der Richter den Rauswurf einschätzt, hatte er durchblicken lassen: Er halte die Kündigung für nicht ausreichend begründet. Das Urteil wird für Freitag erwartet.

(RP)
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