Düsseldorf Für Mallorca-Flug Alarm ausgelöst

Düsseldorf · Zwei Flüchtlinge akzeptieren Geldstrafen. Sie hatten eine Tür zum Sicherheitsbereich geöffnet.

Nach einem verpassten Mallorca-Urlaub auch noch je 600 Euro zahlen zu müssen - das wollten zwei Syrer (27/28) nicht hinnehmen. Gegen die Strafen wegen gemeinschaftlichen Missbrauchs von Notrufen am Flughafen hatten die Freunde also Einspruch eingelegt, über den gestern vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Im August 2015 hatten sie am Airport eine Nottaste an einer Tür zum Sicherheitsbereich betätigt, so einen Alarm ausgelöst und für eine rund einstündige Sperrung von zwei Flugsteigen und etliche Verspätungen gesorgt. Dem Richter gelang es nur mit Mühe, die Männer davon zu überzeugen, dass sie mit 600 Euro günstig davongekommen waren. Nur murrend zogen sie ihre Proteste zurück und akzeptierten die Strafen.

"Wir waren verspätet, wollten unser Flugzeug nach Palma de Mallorca noch erreichen - da habe ich eben diese Klingel gedrückt", übersetzte eine Dolmetscherin die Aussage des älteren Syrers. Mit einem Landsmann, der einst ebenfalls vor dem Krieg in der Heimat nach Deutschland geflüchtet war, wollte der 28-Jährige damals "ein paar Tage verreisen". Beide hätten aber nicht gewusst, wo sie hinmüssen, da habe der ältere die Absperr-Tür zum Sicherheitsbereich per Nottaste geöffnet. Den schrillen Alarm, der dadurch ausgelöst wurde, wollen beide nicht gehört haben.

Erst auf dem Rollfeld nahe der Air-Berlin-Maschine nach Mallorca konnten beide anhand von Videoaufnahmen an jenem Nachmittag entdeckt und gefasst werden. Die Tickets habe man ihnen abgenommen, beklagten sie nun. Dass ihre Unwissenheit jeden von ihnen außerdem 600 Euro kosten sollte, fanden sie überzogen. "Wir sind doch Asylanten, haben nicht so viel Geld." Tatsächlich verdient der Jüngere als Maschinenreiniger aber 1300 Euro netto, der andere kommt als Frisör in der Ausbildung auf 700 Euro. Der Richter hielt die Anklage wegen missbräuchlicher Benutzung jener Nottaste für erwiesen - und rechnete beiden vor, dass sie eigentlich viel höher bestraft werden müssten. Der Maschinenreiniger hätte bei seinem Einkommen demnach sogar 2400 Euro Strafe zahlen müssen, der andere Mann 1200 Euro. Nur bei Rücknahme ihrer Einsprüche könne die ursprünglich verhängte Strafe von 600 Euro pro Kopf bestehen bleiben, so der Hinweis des Richters. Erst nach langem Zaudern wählten beide zuletzt diese günstigere Variante.

(RP)
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