Gericht: Albert S. ist wieder mal frei Für ein Filet: Mit Gaspistole in den Supermarkt

Düsseldorf · Der Angeklagte ist ein bisschen aufgeregt, nestelt an seiner Lederjacke rum, schiebt die Lederarmbänder über die Tätowierungen. Es geht um ein Schweinefilet im Wert von 7,48 Euro, das er bei Kaisers gestohlen hat, nicht die Welt soll man meinen, doch das Problem ist: Albert S. hatte eine Gaspistole dabei, und zwei Messer.

Eines im Rucksack, eines versteckt im Handschuh. "Diebstahl mit Waffen" heißt das im Strafgesetzbuch. Im schlimmsten Fall drohen Albert S. deshalb zehn Jahre Gefängnis. Doch so wild wird es nicht werden, das wissen sie alle hier, auch wenn der Richter ein bisschen mit den Ketten rasselt. "Zehn Jahre, Herr S.! Was wollten Sie denn mit den Waffen?", fragt er.

Die habe er ganz vergessen, sagt Albert S., nichts habe er mit der Pistole gewollt, nur das Fleisch eben. "Aha", sagt der Richter. Und dann liest er aus dem Zentralregister vor. Seit 1994 ist Albert S. immer wieder auffällig geworden, in drei verschiedenen Bundesländern. Diebstahl, schwerer Diebstahl, Diebstahl, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl. Er saß schon einmal in Haft, und erst im November 2011 stand er das letzte Mal vor Gericht, wurde verurteilt wegen Körperverletzung. Warum er denn nicht arbeite, fragt der Richter Albert S., der einmal Tischler gelernt hat. Er könne seine Hand nicht mehr gebrauchen, seit er in Glasscherben gefasst habe, antwortet der.

Es gibt keinen Anwalt, S. ist geständig, zumindest halbwegs, weil richtig gefragt wird er ja nicht. So bleibt vor dem Plädoyer des Staatsanwalts im Dunklen, was Albertz S. denn nun mit einer Pistole und zwei Messern im Supermarkt wollte. Der Staatsanwalt fordert 9 Monate, zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährung soll 3 Jahre dauern, Auflage ist ein Bewährungshelfer. Der Richter entspricht dem Antrag, was S. sichtlich erleichtert zur Kenntnis nimmt. Der Richter sagt noch was von letzter Chance, die Verhandlung ist beendet. Albert S. verlässt das Gericht als freier Mann.

(RP/jco)
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