Düsseldorf Führerschein verloren - dann fing der Ärger richtig an

Düsseldorf · Mit einem ungewöhnlichen Fall musste sich jetzt das Amtsgericht Neuss beschäftigen. Eine 20-jährige Neusserin war angeklagt, weil sie angeblich betrunken in einen Verkehrsunfall im Düsseldorfer Norden verwickelt war. In Wirklichkeit jedoch hatte die junge Frau mit der Sache gar nichts zu tun.

Sie hatte Wochen zuvor ihren Führerschein als verloren gemeldet. Diejenige, die betrunken am Unfall beteiligt war, hatte offenbar diesen Führerschein vorgezeigt. Nach ihr wird jetzt gesucht.

"Der Fall ist noch nicht eingestellt, aber meine Mandantin ist froh, dass sich alles aufzuklären scheint", sagt Rechtsanwalt Franz Domgans, der die junge Neusserin vertreten hatte. Zunächst schien sich alles gegen die 20-Jährige verschworen zu haben. Wochen vor dem Unfall hatte man ihr die Handtasche mit allen Papieren gestohlen, dann sollte sie sich plötzlich zu dem Unfall in Düsseldorf äußern. "Angeblich war sie hier betrunken gefahren", berichtet ihr Verteidiger.

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf brachte den Fall zur Anklage, obwohl die 20-Jährige die Vorwürfe bestritt und auf die Verlustmeldung der Fahrerlaubnis verwies. "Weil meine Mandantin beim Straßenverkehrsamt zum Führerscheinverlust eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, sollte sie auch deshalb noch belangt werden", sagt Domgans. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Trunkenheit am Steuer und falsche eidesstattliche Versicherung.

Amtsrichter Heiner Cöllen erhielt die Anklage und reagierte skeptisch. Er ordnete eine Blutprobe an. "Bei der Untersuchung stellte sich heraus, dass die Blutproben der Angeklagten und der Unfallfahrerin nicht identisch sind", berichtet Gerichtssprecher Kay-Uwe Krüger. Cöllen ordnete an, der Neusserin den Führerschein sofort wieder auszuhändigen - auf diesen hatte sie nämlich seit dem Vorfall rund vier Monate lang verzichten müssen. "Die ganze Sache hat sie total mitgenommen, sie ist froh, dass jetzt die Wahrheit ans Licht kommt", so Domgans.

"Ungewöhnlich ist, dass den Beamten, die den Unfall aufgenommen haben, nicht aufgefallen ist, dass die Frau auf dem Führerschein nicht die Fahrerin ist", sagt Richter Cöllen.

(mape)
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