Corona-Einschränkungen: Indoor-Sport ist ab sofort wieder möglich Stadt öffnet 60 Sporthallen und Bolzplätze wieder

Die Stadt hat weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Ab sofort sind 60 städtische Sporthallen wieder geöffnet. Da Belange der Schulen berücksichtigt werden müssen, bleiben einige für den Vereinssport weiter zu. Das gilt auch für die Hallen, in denen aktuell Sanierungsarbeiten stattfinden.

 Die Stadt hat jetzt auch wieder alle Bolzplätze freigegeben. Sie dürfen mit maximal zehn Sportlern genutzt werden.

Die Stadt hat jetzt auch wieder alle Bolzplätze freigegeben. Sie dürfen mit maximal zehn Sportlern genutzt werden.

Foto: Endermann, Andreas (end)

Alle Sportler, die darauf warten, dass die Sporthallen und Bolzplätze wieder öffnen, können aufatmen. Am Donnerstag haben die ersten Sporthallen wieder für den Vereinssport geöffnet. Gemeinsam mit dem Stadtsportbund Düsseldorf, der für die Vermietung der städtischen Turn- und Sporthallen zuständig ist, haben das Schulverwaltungsamt und das Sportamt Konzepte entwickelt, um den Sportbetrieb wieder zu ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung. Allerdings können wegen der hohen Corona-Auflagen noch nicht alle geöffnet werden. Auf der Internetseite der Stadt sind alle aktuell 60 für den Vereinssport geöffneten Hallen aufgelistet.

Weitere Einschränkung wegen der Corona-Pandemie: Es dürfen – im Gegensatz zum Sport im Freien – indoor nur kontaktlose Trainingsübungen durchgeführt werden. Zuschauer sind nicht erlaubt, jedoch ist bei Kindern unter 14 Jahren eine erwachsene Begleitperson zulässig. Eine Übersicht der Turn- und Sporthallen sowie Gymnastikräume, die ab dem 4. Juni wieder genutzt werden können, wird über den Vereinsservice durch den Stadtsportbund veröffentlicht. Über das Schulverwaltungsamt erfolgt eine fortlaufende Aktualisierung.

Auch alle städtischen Bolz- und Basketballplätze, der Panna-KO-Käfig im Sportpark Am Bunker (Rath) sowie die Kleinspielfelder im Arena-Sportpark und der Bezirkssportanlage Rath (Rather Waldstadion) sind wieder geöffnet. Nach der Coronaschutzverordnung ist damit dort der Sportbetrieb im Breiten- und Freizeitsport im öffentlichen Raum für Gruppen bis maximal zehn Personen zulässig.

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