Wegen angeblicher Attacke am Düsseldorfer Hauptbahnhof Freisprüche für Mitarbeiter der Rheinbahn-Security

Düsseldorf · Mit Freisprüchen für zwei Sicherheitsmitarbeiter hat das Amtsgericht den Prozess um die Anzeige eines Rheinbahn-Kunden beendet. Er hatte angegeben, im Oktober 2016 am Hauptbahnhof von ihnen verprügelt worden zu sein.

Der 50-Jährige gab an, frühmorgens im Oktober 2016 an einer U-Bahn-Haltestelle am Hauptbahnhof von zwei Rheinbahn-Security-Mitarbeitern an einer Rolltreppe mit dem Hinterkopf auf die Treppenstufen geschlagen worden zu sein. Er erlitt damals eine Platzwunde am Hinterkopf. Doch nach Anhörung der Angeklagten und aller Zeugen plädierte auch die Staatsanwältin für Freisprüche.

Die 40 und 27 Jahre alten Angeklagten beteuerten, sie hätten dem damals angetrunkenen Mann keine Gewalt angetan. Doch als sich der Altenpfleger aus Köln bei einer Düsseldorf-Visite darüber beklagte habe, dass erst ab morgens 4 Uhr wieder mit Bahnverkehr in der Landeshauptstadt zu rechnen war, habe er die Security-Doppelstreife auf dem gegenüberliegenden Bahnsteig über die Gleise hinweg verhöhnt, ihnen dann den Mittelfinger gezeigt. Als er dafür ein Hausverbot kassierte, sei er zwar gegangen, aber über die Treppe auf den Bahnsteig zu den Sicherheitsmitarbeitern gekommen. Dort habe er beide unflätig beleidigt, den älteren sogar an der Jacke gepackt und im Gerangel mit sich zu Boden gerissen.

Dass der 50-Jährige dabei rückwärts umfallend mit dem Kopf auf die Rolltreppenstufen aufschlug, haben die Angeklagten "nicht gemerkt, sonst hätte wir ja einen Rettungswagen angefordert", sagten sie gestern. Der damals verletzte Kunde beharrte aber auf seiner Version: Urplötzlich sei er von den Angeklagten attackiert und an der Rolltreppe umgerissen worden. Wie und von wem, wisse er nicht, "es ging alles so schnell".

Erst anhand von Tatort-Fotos räumte er ein, dass er wirklich von einem Bahnsteig zum anderen, also auf die Sicherheitsleute zugegangen war. Auch kam heraus, dass er am Tatmorgen nach einer Altstadttour über 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte. Die bisher unbescholtenen Security-Kräfte unter diesen Umständen wegen gemeinschaftlicher, gefährlicher Körperverletzung zu verurteilen, lehnte die Staatsanwältin ab. Dem ist der Richter gefolgt.

Anmerkung der Redaktion: Normalerweise lassen wir Blaulicht-Meldungen nicht kommentieren, aber bei diesem Artikel hatten wir aus Versehen das Kommentarfeld geöffnet. Zur Transparenz lassen wir die Kommentare stehen, haben die Diskussion aber inzwischen geschlossen.

(wuk)
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