Düsseldorf Freispruch von Belästigungs-Vorwurf

Düsseldorf · 49-Jähriger war angeklagt, einer Touristin zu nahe gekommen zu sein.

Seinen bisher untadeligen Ruf wieder hergestellt hat ein 49-jähriger Reiseverkehrskaufmann gestern beim Amtsgericht. Dort wurde der Mann in einem Belästigungsprozess freigesprochen. Ihm war vorgeworfen worden, im Februar als Mitarbeiter eines Serviceschalters am Flughafen eine holländische Reisende (21) belästigt und begrapscht zu haben. Sie hatte ihn angezeigt, weil er versucht habe, sie zu küssen, und ihr empfohlen habe, ihren Flug abzusagen, dafür mit ihm zu sexuellen Ausschweifungen woanders hin zu fliegen.

Die Richterin hatte zu Prozessbeginn die Frau angehört, sich gestern noch zusätzlich Aufnahmen eines Überwachungsvideos von jenem Serviceschalter angesehen. Danach und auch wegen Widersprüchen in der Aussage der Flugpassagierin hielt sie den Vorwurf nicht für so eindeutig erwiesen, dass darauf ein Schuldspruch zu stützen wäre.

Die Frau hatte angegeben, der Angeklagte habe sie nach ihrer Bitte um Rat und Hilfe in sein Büro gelockt und sich ihr dort genähert. Sie sei deshalb nicht weggegangen, weil er ihren Rollkoffer ebenfalls in seinem Büro deponiert habe. Erst nach rund einer Stunde sei ihr gelungen, unter einem Vorwand samt Gepäck von ihm wegzukommen. Der Angeklagte hatte das energisch bestritten.

Die Richterin befand nun, die Frau habe einen ersten angeblichen Kussversuch des Angeklagten im Prozess anders geschildert als direkt nach dem Vorfall bei der Polizei. Zudem zeigte das Überwachungsvideo, dass sie mit Gepäck (samt Rollkoffer) nach dem ersten angeblichen Kussversuch rund eine Minute lang vor dem Servicebüro auf den Angeklagten gewartet hatte, statt wegzugehen. Im Ergebnis fand die Richterin die Darstellung der 21-Jährigen so widersprüchlich, dass sie von der Schuld des Mannes nicht überzeugt sei.

(wuk)
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