Düsseldorf Frau von Golfball getroffen: Klage gegen Verein

Düsseldorf · Mindestens 5000 Euro Schmerzensgeld forderte Freitag eine 63-jährige Klägerin vor dem Landgericht von einem Golfverein. Vor zwei Jahren war sie auf dessen Gelände als Spielerin am Loch 7 von einem Ball am Kopf getroffen und verletzt worden.

Laut ihrer Klage erlitt sie eine Platzwunde knapp über dem linken Auge, musste deswegen in eine Klinik und sei bis heute in augenärztlicher Behandlung. Die Frau gibt an, sie habe sich damals zu ihrem 61. Geburtstag eine Golfrunde nebst Trainer spendiert, sei dabei aber trotz sieben Meter hohem Sicherheitszaun von jenem Ball getroffen worden, der aus Richtung der Abschlagboxen gekommen sei.

"Der kam an wie eine Gewehrkugel", sagte sie am Rand der Verhandlung. Der Verein bestreitet, gegen Sicherungspflichten verstoßen zu haben. So seien die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Vereinsgelände ausreichend. Und nur notdürftig geflickte Löcher im Sicherheitszaun, wie hier von der Klägerin behauptet, gebe es gar nicht. Der Prozess sollte zunächst weiter andauern. Doch dann einigten sich die Parteien auf eine Zahlung von 1700 Euro an die Frau.

(wuk)
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