Düsseldorf Frau verklagt Kaufhaus wegen Fuß-Verletzung

Düsseldorf · Eine 65 Jahre alte Frau möchte Geld vor dem Amtsgericht erstreiten, weil ihr beim Besuch eines Restaurants in einem Düsseldorfer Kaufhaus ein Brett auf den Fuß gefallen ist. Bei dem Unfall soll die Frau einen Haarriss in einem Zeh erlitten haben. Der Richter muss nun klären, wie sich der Vorfall tatsächlich abgespielt hat - und ob das Restaurant seinen Pflichten zur Verhinderung von Unfällen nachgekommen ist. Die Klägerin fordert von dem Restaurant einen Betrag in Höhe von 1500 Euro. Zur Fortsetzung der Verhandlung erschien sie gestern jedoch nicht persönlich, sondern ließ sich von ihrem Anwalt vertreten.

Der schmerzhafte Vorfall soll sich am Getränkeautomaten in jenem Restaurant ereignet haben. Ein Mann, der sich dort vor der Klägerin ein Getränk gezapft hatte, soll so heftig gegen die Maschine gestoßen sein, dass sich ein Stück der Holzvertäfelung löste, die als Sichtschutz vor den Kohlensäure-Patronen angebracht war. Das Brett schlug dann auf den Fuß der Dame, die danach für Wochen unter heftigen Schmerzen litt. Eine Woche später diagnostizierte ein Arzt, dessen Aussage gestern gehört wurde, die Verletzung.

Der Richter deutete in der Verhandlung an, dass er den beschriebenen Vorfall grundsätzlich für erwiesen hält. Allerdings muss jetzt noch die Frage geklärt werden, ob die Mitarbeiter des Restaurants hätten verhindern können, dass sich die Vertäfelung löst. Dagegen spricht die Aussage einer langjährigen Angestellten, die gestern zu Protokoll gab, in ihren 16 Jahren im Unternehmen habe sich jenes Brett niemals zuvor gelöst. Der Richter kündigte an, dass er am 20. Oktober seine Entscheidung bekanntgeben wird.

(arl)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort