Zivilprozess in Düsseldorf Bagger rammt Passantin auf der Kö mit Dixi-Klo – Fahrer vor Gericht

Düsseldorf · Ein Kleinbagger fährt einer Fußgängerin (53) an der Kö von hinten mit einer Baustellen-Toilette gegen die Beine – und fast zwei Jahre nach dem skurrilen Unfall befasst sich jetzt das Amtsgericht damit.

Per Klage gegen den Baggerfahrer und dessen Arbeitgeber (eine Gartenbaufirma) fordert die Verletzte rund 3500 Euro Schmerzensgeld. Immerhin sei ihr das portable Toilettenhäuschen nicht nur von hinten gegen die Beine gedrückt worden, die Verletzung an der linken Wade habe sich zudem entzündet, sei zwei mal operiert worden – und die Klägerin war fünf Monate krank geschrieben.

Dass die Schuld am Toiletten-Unfall im Wesentlichen beim Fahrer des Kleinbaggers lag, steht für die Richterin fest. Da ihm das aufgeladene WC-Häuschen bei der Fahrt an einer Großbaustelle am Kö-Bogen die Sicht nach vorne versperrt oder erheblich eingeschränkt hatte, habe er die Passantin „nicht gesehen“, gab er zu, habe „nur einen Schrei gehört“ und gestoppt. Die Verwaltungsangestellte aus Viersen reklamierte sofort, dass er mit so sperrigem Ladegut und ohne Einweiser nicht hätte durch die Fußgängerzone fahren dürfen – auch nicht bei Schritttempo und wenn alle Warnlichter am Kleinbagger blinken: „Ich hätte tot sein können!“

Die Anwältin der Gartenbaufirma meint jedoch, die Passantin trage eine Mitschuld von 25 Prozent: „Ein Radlader fällt ja nicht vom Himmel, der macht auch Lärm!“ Doch das Gericht will von einem Gutachter eher erfahren, ob die Wunden der Passantin als ausgeheilt gelten. Denn sonst will die Klägerin auch alle künftigen Behandlungskosten vom Baggerfahrer und dessen Firma einfordern. Kommt der Gutachter schnell zu einem Befund, könnte es in wenigen Wochen ein Urteil geben.

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