Verfahren eingestellt Frau ließ Tiere verhungern

Düsseldorf · Probleme, die eine 20-jährige Frau mit ihren Eltern hatte, ließ die junge Frau ihre Haustiere ausbaden. Tagelang war die Tochter im Mai 2008 nämlich abgetaucht, ließ zwei Terrarien mit Spinnen, mehrere Meerschweinchen, eine Maus, eine Ratte, einen Teddyhamster und eine Pudelhündin in ihrer Wohnung unversorgt zurück – ohne Wasser, ohne Futter. Zwei Meerschweinchen und eine Spinne kamen zu Tode. Nachbarn riefen schließlich das Ordnungsamt.

 Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.

Foto: ddp, ddp

Probleme, die eine 20-jährige Frau mit ihren Eltern hatte, ließ die junge Frau ihre Haustiere ausbaden. Tagelang war die Tochter im Mai 2008 nämlich abgetaucht, ließ zwei Terrarien mit Spinnen, mehrere Meerschweinchen, eine Maus, eine Ratte, einen Teddyhamster und eine Pudelhündin in ihrer Wohnung unversorgt zurück — ohne Wasser, ohne Futter. Zwei Meerschweinchen und eine Spinne kamen zu Tode. Nachbarn riefen schließlich das Ordnungsamt.

Nach Forderung der Staatsanwaltschaft sollte die Frau wegen Tierquälerei 3000 Euro Strafe zahlen. Doch im Prozess darüber ging sie gestern vor dem Amtsgericht sogar straffrei aus. Unter der Bedingung, dass sie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit leistet, wurde das Verfahren kurzerhand eingestellt.

Die genauen Umstände und das Ausmaß der schwierigen Kind-Eltern-Beziehung wurden im Prozess nicht öffentlich. Während der Aussagen der Frau und ihres Vaters zu den familiären Problemen mussten alle Zuhörer auf Antrag der Verteidigung vor die Tür. Richterin Friederike Bettex gab hinterher nur bekannt: Die 20-Jährige habe sich in einer "psychosozialen Überforderungssituation" befunden, als sie ihre Tiere im Stich ließ. Und da die Frau nicht vorbestraft war, könne auf einen Schuldspruch und auf eine Strafe verzichtet werden.

Arbeitsstunden auferlegt

Im Prozess jedoch soll die Richterin von einem "ernst zu nehmenden Verstoß" gegen das Tierschutzgesetz gesprochen haben. Dennoch gab es für die 20-Jährige lediglich die Auflage von Arbeitsstunden. Theoretisch hätte die Richterin hier — zumindest für einen gewissen Zeitraum — auch jegliche Haltung von Tieren untersagen können.

Das aber überließ die Richterin der 20-Jährigen: Die Angeklagte solle sich, so die Richterin im Schlusswort, "mal ernsthaft Gedanken machen über die Frage der Tierhaltung". Immerhin würden Tiere auch "eine hohe Verantwortung" bedeuten. Die Angeklagte dazu: "Es tut mir leid, ich habe nicht drüber nachgedacht." Die Pudelhündin hat jetzt ihr Vater in Obhut, die restlichen Tiere wurden bereits dem Tierheim übergeben.

(RP)
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