Düsseldorf Frau betrügt Internet-Bekannte

Düsseldorf · Landgericht verurteilt 22-Jährige zu zehn Monaten Bewährungsstrafe.

Zehn Monate Haft wegen Betruges hat das Landgericht gestern für eine 22-jährige Mutter zur Bewährung ausgesetzt. Sie gab zu, vor einem Jahr über ein zwielichtiges Internet-Portal drei Bekanntschaften geknüpft und diese Männer dann um rund 4000 Euro geprellt zu haben. Eine "Notlage" machte ihr Anwalt für sie geltend, weil ihre Schwiegermutter die Miete damals nicht zahlen konnte und der Angeklagten eine Rechnung der Autoversicherung ins Haus stand. Der Anwalt plädierte für eine Geldstrafe, aber das Gericht reduzierte eine ursprüngliche Bewährungsstrafe von einem Jahr jetzt nur geringfügig.

Per Versteigerung im Internet hatte die Frau damals ihre Begleitung "auf Zeit" angeboten, konkret für zwölf Stunden. Mit drei Interessenten verabredete sie sich anschließend jeweils in Cafés oder Restaurants. Ausdrücklich hatte die Frau, die unter falschem Namen auftrat und sich stets um ein oder zwei Jahre jünger machte, schon vor den Verabredungen gebeten, die Männer sollten ihr Bargeld bereithalten.

Doch kaum hatte die 22-Jährige dann den erhofften Geldumschlag eingesteckt, tauchte sie jedes Mal unter einem Vorwand ab. Einer der Männer beklagte, dass er noch anderthalb Stunden in einem Eiscafé auf sie gewartet habe, nachdem sie sich "mal kurz entschuldigt" hatte. Ein anderer vertraute darauf, dass sie ihre Jacke im Lokal ja an die Graderobe gehängt hatte, als sie sich zurückzog. Erst später begriff er, dass das Zurücklassen dieser Jacke nur den heimlichen Rückzug der Frau (samt Geld) decken sollte.

"Sie hat versucht, irgendwelche Herren abzuzocken", stellte die Staatsanwältin fest - und in mindestens drei Fällen ist es der Angeklagten auch gelungen. Dafür vom Amtsgericht verurteilt, hoffte sie in der Berufung jetzt auf eine mildere Strafe. Immerhin habe sie ihr Leben jetzt im Griff und sich sogar für den öffentlichen Dienst beim Verfassungsschutz und beim Landeskriminalamt beworben. Daraus wird nach dem Landgerichts-Urteil aber wohl nichts werden. Als Auflage muss sie ihren Betrugsopfern jetzt außerdem deren Geld ersetzen. Oder sie riskiert, dass sie die Strafe doch noch absitzen muss.

(wuk)
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