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Fluggast fordert Entschädigung Flugverbot für verschwitzten Passagier

Wegen seines angeblich strengen Körpergeruchs fiel seine Reise nach Hawaii erstmal ins Wasser. Ein Rechtsanwalt aus Rheinberg hatte bereits die Maschine nach Honolulu bestiegen, musste dann aber am Boden bleiben, weil sich Passagiere über seinen Körpergeruch beschwerten. Nun fordert er vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf von der Fluggesellschaft British Airways 2.200 Euro Schadenersatz.

 Wer in der Sommerhitze arbeiten muss, kann schon mal ins Schwitzen geraten.

Wer in der Sommerhitze arbeiten muss, kann schon mal ins Schwitzen geraten.

Foto: AFP, AFP

"Mehrere Passagiere haben sich angeblich über den stinkenden Fluggast beschwert", sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Er konnte sich auch kein frisches Hemd mehr anziehen, weil das Gepäck bereits im Flugzeug verstaut war. Da die Fluggesellschaft in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich darauf hinweist, dass Menschen mit extremem Körpergeruch vom Flug ausgeschlossen werden können, hatte das Amtsgericht in erster Instanz die Klage des Mannes abgewiesen.

In der Neuauflage am Oberlandesgericht will der Anwalt nun um sein Recht kämpfen. Weil er die Maschine auf Hawaii wieder verlassen musste, hatte er seinen Anschlussflug in Los Angeles verpasst. Hier musste er übernachten und konnte erst am nächsten Tag weiterfliegen. Vor Gericht stellt er der Fluggesellschaft nun die Übernachtungskosten sowie eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden in Rechnung.

(afp)
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