Flughafen Düsseldorf Lärmschutzzone muss nicht vergrößert werden

Düsseldorf/Münster · Die Fluglärmschutzzone am Düsseldorfer Flughafen muss nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts nicht vergrößert werden. Eine entsprechende Klage von Anwohnern wurde am Freitag abgewiesen.

 Ein Flugzeug ist während des Sonnenuntergangs im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen.

Ein Flugzeug ist während des Sonnenuntergangs im Landeanflug auf den Düsseldorfer Flughafen.

Foto: dpa/Kevin Kurek

Das teilte das Gericht in Münster mit. Die Anwohner hatten vom Land NRW gefordert, dass die Lärmschutzzonen vergrößert werden. Die Kläger wohnen außerhalb der aktuellen Zonen und haben somit keinen Anspruch auf einen Schallschutz an ihren Gebäuden.

Doch ihre Klage gegen die Rechtsverordnung, die über die Größe der Lärmschutzzone entscheidet, war ohne Erfolg.

Bei der Verordnung seien weder mathematisch-technische noch juristische Mängel feststellbar, urteilten die Richter. Die Revision gegen das Urteil ließen sie nicht zu.

(csr/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort