Düsseldorf Florapark-Mörder bald im offenen Vollzug

Düsseldorf · Im Jahr 2008 tötete ein damals 20-jähriger Mann in Bilk auf brutale Weise einen ehemaligen Gewerkschaftreferenten. Nun darf er sich auf seine Entlassung aus dem Gefängnis vorbereiten.

 Auf dieser Bank im Florapark hatte Hans Will gesessen, als er mit seinen Mördern in Streit geriet. Ein Kreuz am Tatort erinnert an ihn und das Verbrechen.

Auf dieser Bank im Florapark hatte Hans Will gesessen, als er mit seinen Mördern in Streit geriet. Ein Kreuz am Tatort erinnert an ihn und das Verbrechen.

Foto: Andreas Endermann

Es war eines der grausamsten Verbrechen in Düsseldorfs Kriminalgeschichte. Weil ein Trinker aus dem Florapark zwei junge Männer mit seinem Gerede genervt hatte, musste er im August 2008 ein unglaubliches Martyrium erleiden. Seine Peiniger wurden zur Höchststrafe verurteilt, zehn Jahre Jugendhaft. Drei Jahre haben sie bis dahin noch. Zumindest einer darf sich im offenen Vollzug auf seine Entlassung vorbereiten.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte unserer Redaktion gegenüber "Lockerungen" im Vollzug, die Justizvollzugsanstalt, in der der damals 20-Jährige einsitzt, gibt mit Verweis auf Datenschutz keinen Kommentar zu personenbezogenen Anfragen. Allgemein heißt es, dass Vollzugslockerungen gegen Ende einer zeitigen Haftstrafe möglich seien, wenn die Auffassung bestehe, dass von dem Gefangenen keine Gefahr für die Allgemeinheit drohe. Dann seien erste Ausgänge in Begleitung der JVA-Bediensteten im Umfeld der Haftanstalt möglich, in einer zweiten Stufe Ausgänge mit etwa Familienangehörigen im Rahmen eines Besuchs. Zeigt sich der Inhaftierte dabei als zuverlässig, folgt die dritte Stufe: der Hafturlaub.

Solche Lockerungen, die irgendwann im offenen Vollzug enden können, sind notwendig, um Strafgefangenen die Integration in ein normales gesellschaftliches Leben zu erleichtern. "Wer nach zehn Jahren zum ersten Mal nach draußen kommt, findet sich sonst gar nicht zurecht", sagt etwa der Direktor des für die Verurteilten zuständigen Amtsgerichts.

Im Florapark, in dem sich der damals heranwachsende Täter jahrelang als "Chef" aufspielte, erinnert ein Holzkreuz an den 54 Jahre alt gewordenen Hans Will. Es steht neben jenen Bänken, auf denen sich Will mit anderen Trinkern regelmäßig zum Bier getroffen hatte. Weil der frühere Jugendreferent der Gewerkschaft DAG, ein studierter Pädagoge, den sein Alkoholkonsum aus dem bürgerlichen Leben katapultiert hatte, gern und viel redete, trug er im Park den Spitznamen "Professor". Nach dem Unfalltod einer Frau aus dieser Szene hatte er seinen späteren Mörder, der als gewalttätig und aggressiv bekannt war, beschuldigt, damit zu tun zu haben. Dem mehrfach vorbestraften Intensivtäter war das, wie er später bei Gericht sagte, "auf die Nerven gegangen". So sehr, dass er mit einem damals 19-jährigen Saufkumpan Will verprügelte und eine Parkbank auf den am Boden Liegenden warf. Danach warfen sie den Schwerverletzten von einer Brücke in den Florateich und drückten ihn unter Wasser, bis Will nicht mehr atmete. Die Täter gingen nach Hause, zogen sich um und kehrten mit Messern zurück, um sicherzugehen, dass ihr Opfer tot war. Das war es nicht - deshalb stachen sie etliche Male auf ihn ein. Hans Will verblutete in einem Gebüsch am Florateich.

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Wenige Wochen nach der Tat war der Haupttäter 21 Jahre alt geworden. Trotzdem hatte das Düsseldorfer Landgericht auch für ihn Jugendrecht angewendet, als es die beiden Angeklagte zur Höchststrafe von zehn Jahren verurteilte. "Was Sie getan haben, war unvorstellbar grausam", hatte der Vorsitzende Richter gesagt. Eine noch offene Reststrafe des Intensivtäters, der zur Zeit des Mordes auf Bewährung frei gewesen war, soll dieser laut Urteil im Anschluss an die zehn Jahre verbüßen.

Dass er vorzeitig aus der Haft entlassen wird, steht nach Informationen unserer Zeitung derzeit nicht zur Debatte. Auch im offenen Vollzug wird er überwacht werden, darf weder Alkohol noch Drogen konsumieren, muss außerhalb der Gefängnismauern einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen und sich nach deren Ende umgehend in der Haftanstalt einfinden. Die Kontrollen dort seien "sehr streng", heißt es.

(RP)
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