Urteil des Landgerichts Düsseldorf Lange Haftstrafe für versuchten Totschlag an Rentnerin

ELLER · Streit um Geld mit einer 58-jährigen Bekannten hätte eine alte Dame (74) im Oktober 2020 beinahe das Leben gekostet. Nun wurde die Angeklagte zu einer langen Haftstrafe verurteilt.

 Die Staatsanwältin ging von Mordversuch aus Habgier aus, forderte zwölf Jahre Haft für die 58-Jährige.

Die Staatsanwältin ging von Mordversuch aus Habgier aus, forderte zwölf Jahre Haft für die 58-Jährige.

Foto: dpa/Martin Gerten

Zehn Jahre Haft wegen versuchten Totschlags an einer 74-jährigen Rentnerin hat das Landgericht am Mittwoch gegen eine Drogensüchtige (58) verhängt. In einem Teilgeständnis hatte sie am Tag zuvor erstmals eingeräumt, die Seniorin an einem Oktoberabend 2020 in deren Wohnung in Eller attackiert zu haben.

Im Streit um geliehenes Geld in Höhe von mehr als 3200 Euro hatte die Angeklagte die alte Dame lebensgefährlich verletzt, ihr mehrere Schädelknochen gebrochen, ihr mit einem Teppichmesser und weiteren spitzen Gegenständen erhebliche Wunden an Kopf, Hals und Oberkörper zugefügt. In der Annahme, das Opfer werde daran sterben, habe sie die Seniorin am Tatort hilflos zurückgelassen.

Die 74-Jährige wurde am nächsten Morgen jedoch von ihrem Pflegedienst entdeckt und gerettet, konnte sogar noch den Namen ihrer Peinigerin nennen. Die Angeklagte hatte sich vor Gericht auf Erinnerungslücken berufen und erklärt, sie sei damals „zwei Tage auf Drogen gewesen“. Zum Tathergang konnte auch die Rentnerin wenig aussagen. Sie wisse nur noch, dass die Angeklagte zu ihr kam und dass sie danach „wahnsinnige Schmerzen“ gespürt habe. Die Staatsanwältin ging von Mordversuch aus Habgier aus, forderte zwölf Jahre Haft für die 58-Jährige. Die Angeklagte habe die Bluttat begangen, um sich der Schulden bei ihrer Gönnerin zu entledigen.

Das Gericht urteilte zu Gunsten der Angeklagten milder, ging nicht vom Mordmerkmal der Habgier aus. Die Frauen hatten sich in Eller kennen gelernt, wo die Angeklagte jahrelang als Fifty-Fifty-Verkäuferin tätig war. Aus Mitleid hatte die Seniorin der Angeklagten, die eine kleine Rente bezieht, vielfach Geld geliehen. Als es um die Rückzahlung gehen sollte, hat die Angeklagte laut Urteil ihrer Gönnerin fast umgebracht. Verantwortliche des Straßenmagazins äußerten sich „geschockt und traurig“ von der „grausamen, verabscheuungswürdigen“ Tat. Falls sich Hinweise auf Probleme mit Verkäufern ergäben, versuche man, diese Lage durch Gespräche zu klären. Solche Hinweise auf Probleme mit der 58-Jährige habe es zuvor allerdings nicht gegeben. Die Verkäuferin sei „langjährig bekannt“, sei aber keinem gegenüber aggressiv aufgetreten.

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