Düsseldorf Feuerwehr zahlt für Schäden bei Falschparkern

Düsseldorf · 600 Strafzettel gab es in Düsseldorf dieses Jahr schon fürs Parken in Feuerwehr-Bewegungszonen. Wenn die Feuerwehr jedoch Schäden an falsch geparkten Autos verursacht, bezahlt sie dafür.

Immer häufiger werden Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr durch Falschparker an der schnellen Durchfahrt gehindert - so wie hier bei einem Einsatz in Oberkassel.

Foto: Hans-Juergen Bauer

In diesem Jahr waren es 16 Blechschäden, die Feuerwehr und Rettungsdienst in Düsseldorf an geparkten Autos verursacht haben. Durchschnittlich sind es jedes Jahr etwa 25, was gemessen an den gefahrenen Kilometern des Feuerwehr-Fuhrparks nicht sehr viel ist. Aber, sagt Feuerwehrsprecher Tobias Schülpen, "die Zahl der Fälle, in denen wir im Einsatz von Falschparkern behindert werden, wird von Jahr zu Jahr höher. Und sie wird nicht erfasst".

Kein Wunder, denn es geht ohnehin wertvolle Zeit verloren, wenn die Feuerwehrleute mit vereinten Kräften einen Kleinwagen aus dem Weg heben oder ihre Fahrzeuge Millimeter für Millimeter an falsch geparkten Limousinen oder Kleintransportern vorbeitasten. Zeit, in der ein Mensch in Not womöglich um sein Leben kämpft. Da gibt es höchstens Mal einen Vermerk an die Verkehrsüberwachung, die dem Falschparker im besten Fall ein Knöllchen schickt. Mehr als 1000 Strafzettel hat die Stadt 2015 allein für das Parken in ausgewiesenen Feuerwehrbewegungszonen ausgestellt, dieses Jahr knapp 600.

Von den vielen Zweite-Reihe-Parkern, die vor allem nachts in den Wohngebieten die Fahrbahnbreite auf deutlich unter die drei Meter verengen, die für die Drehleiter im Einsatz nötig sind, haben dagegen die meisten Glück. Irgendwie kommen die Retter durch, notfalls mit einem zweiten Fahrzeug von der anderen Seite oder auch zu Fuß.

Wenn irgendwo die Flammen schon aus einer Wohnung schlagen, wird auch auf die Millimeter nicht geachtet. Dann kann es schon mal passieren, dass der Falschparker anschließend einen roten Kratzer im Lack und einen Zettel am Scheibenwischer hat. Doch der enthält keinen Tadel, sondern bloß die Nachricht, dass sich der Halter mit der Stadt in Verbindung setzen möge. In allen 16 Fällen dieses Jahr hat die Verwaltung dann die Schäden reguliert, und auch in den vergangenen Jahren gab es keinen Fall, in dem ein Falschparker eine Feuerwehr-Delle auf eigene Kosten hätte ausbeulen lassen müssen.

Weil im Verkehrsrecht grundsätzlich nicht ein stehendes, sondern immer das fahrende Fahrzeug schuld an einem Unfall ist, ist nämlich auch die Feuerwehr im Einsatz als Verursacher haftpflichtig. Zwar trifft den Falschparker auch eine Teilschuld, aber die einzuklagen, sei meist teurer als gleich den ganzen Schaden zu übernehmen, sagen Experten. Nur wenn ein Mensch tatsächlich durch einen Falschparker nicht gerettet werden kann, drohen dem Autobesitzer strafrechtliche Konsequenzen.

Die Feuerwehr hat sogar Verständnis für die Nöte der Autofahrer: "Irgendwo müssen die Autos ja hin." Aber: "Wenn die Müllabfuhr kommt, geht's ja auch." Mit Kontrollfahrten will die Feuerwehr ab Herbst in den Wohngebieten zeigen, wie viel Platz sie braucht und wie gefährlich ein falsch abgestelltes Anwohnerauto sein kann.

(RP)