Bundespolizei Festnahme statt Ersatzpapiere

Düsseldorf · Weil ein 47-jähriger Deutscher sich kurz vor seinem Flug noch von der Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen lassen wollte, entdeckten die Beamten, dass der Mann zur Festnahme ausgeschrieben war. Der Wahl-Wiener kam gegen Zahlung einer Geldstrafe wieder frei.

Der Mann wandte sich hilfesuchend an die Bundespolizei, da sein vorläufiger Reisepass abgelaufen war und die Fluggesellschaft ihn mit seinem ungültigen Ausweis nicht befördern wollte. Ein Bundespolizist erklärte dem Reisenden, dass er einen "Reiseausweis als Passersatz" ausstellen könne, für den eine Verwaltungsgebühr von acht Euro zu zahlen sei.

Nach Prüfung der Voraussetzungen für die Ausstellung eines "Reiseausweises als Passersatz", eröffnete der Bundespolizist dem Mann, der seinen Wohnsitz in Wien hat, seine Festnahme.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte den Mann mit einem Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben, da er wegen Betruges in drei Fällen zu 40 Tagen Haft verurteilt worden war. Der Wahl-Wiener konnte seine Haft nur noch abwenden, indem er die ersatzweise festgelegte Geldstrafe bezahlte. Ausgestattet mit seinem Ersatzreiseausweis und Quittungen über 668 Euro sowie acht Euro konnte der Mann seine Reise nach Wien antreten.

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