13-jähriger Junge aus Benrath starb Ferienfreizeit endete 2006 tödlich

Düsseldorf · Vor drei Jahren verlief eine Ferienfahrt für Kinder aus Düsseldorf weniger glimpflich als jetzt die Skitour nach Österreich. Am 4. Juli 2006 starb ein 13-jähriger Junge aus Benrath bei einem Busunglück bei Kevelaer (Niederrhein), 30 Kinder und Jugendliche wurden verletzt.

 Busunglück 2006 an der Walbecker Strasse. Der Bus schoss über einen angrenzenden Entwässerungsgraben hinhaus.

Busunglück 2006 an der Walbecker Strasse. Der Bus schoss über einen angrenzenden Entwässerungsgraben hinhaus.

Foto: RP/Seybert

Der Fahrer eines Ratinger Reisebusunternehmers hatte mit Tempo 60 ein Stopp-Schild überfahren und war mit einem Lkw zusammengestoßen. Durch die Wucht des Aufpralls war der Reisebus von der Landstraße gefegt und über einen mehrere Meter breiten Graben geschleudert worden. Erst auf einem Feld war das Unglücksgefährt zum Stehen gekommen. Die Zahl der Verletzten war nicht zuletzt deshalb so hoch, weil das Fahrzeug über keine Sicherheitsgurte verfügte. Der Bus sollte die Kinder und Jugendlichen im Rahmen des von der Stadt organisierten Freizeitangebots "Düsselferien" zu einem Maislabyrinth in Kevelaer bringen.

Gurte wurden Pflicht

Als Konsequenz aus dem Unglück hat die Stadt Düsseldorf nach Beratungen mit dem Technischen Überwachungsverein (TÜV) die Sicherheitsanforderungen für solche Fahrten verschärft. Bei Freizeiten außerhalb Düsseldorfs dürfen nur noch Reisebusse mit Sicherheitsgurten eingesetzt werden. Außerdem tragen Betreuer größere Verantwortung: Sie müssen kontrollieren, ob Fahrer übermüdet aussehen oder betrunken sind.

Weitere Auflagen: Die Unternehmen müssen sich seither verpflichten, keine Subunternehmer zu beauftragen. Sonst bestehe die Gefahr, dass doch Schwarze Schafe darunter sind. Außerdem müssen die Fahrer ortskundig sein. Vor Antritt der Fahrt müssen sie den Betreuern der Freien Träger (Caritas, Kirche oder andere Verbände) ihren Führerschein und eine aktuelle Bescheinigung vorlegen, dass der Bus regelmäßig technisch gewartet wird. Auch muss klar sein, dass er am Tag des Ausflugs nicht noch für andere Fahrten eingesetzt wird.

Der Busfahrer war Ende 2006 zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

(RP)
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