Düsseldorf Fast vier Jahre Haft für Hochstapler

Düsseldorf · Vorbestrafter Mann wurde wegen Betrugs und Titelmissbrauchs verurteilt.

Für weitere drei Jahre und neun Monate muss ein Serienbetrüger in Haft, der als falscher Pilot, falscher Arzt und falscher Staatsanwalt aufgetreten war. So urteilte gestern das Landgericht über den 28-Jährigen. Der Angeklagte hatte gerade eine frühere Haftstrafe von drei Jahren wegen ähnlicher Betrugsdelikte verbüßt, muss seinen Aufenthalt im Gefängnis nun aber nochmals deutlich verlängern. Mit dem Urteil folgten die Richter weitgehend dem Antrag der Staatsanwältin.

Fast 40 erfundene Alias-Namen hatte der schon als falscher Pilot verurteilte Schwindler diesmal benutzt, um via Internet immer neue Waren zu bestellen, hatte sich gar als falscher Staatsanwalt ausgegeben. Die höchste Einzelstrafe von zwei Jahren Haft hat das Gericht aber nicht für diesen Titelmissbrauch verhängt, sondern für den Betrug an einer Prostituierten. Und dafür, dass der Angeklagte trotz seiner früheren Verurteilung zeitweise von der Haft verschont, also aus dem Gefängnis entlassen worden war - und laut Geständnis prompt die aktuelle Tatserie begangen hat.

So hatte er nicht nur Waren an die Adresse seiner Mutter bestellt und nie bezahlt, er hatte auch ein Callgirl aus Berlin dorthin gelockt, der Frau für ihre Dienste bei einem "Blind Date" mit verbundenen Augen 10.000 Euro versprochen, die Überweisung des Betrages vorgetäuscht - und sie nach erbrachter Leistung leer ausgehen lassen. Besonders angekreidet haben die Richter ihm, dass er der Frau nicht mal die Kosten für ihre Anreise ins Rheinland erstattet hat. "Nicht mal 100 oder 200 Euro haben Sie ihr gegeben", so die Richter. Der Angeklagte beteuerte, die Haft habe ihn geläutert, er wolle künftig als Energieberater tätig sein. Er legte auch eine Bescheinigung vor, wonach er bei einer neuen Bewährungs-Chance direkt einen Job antreten könne. Doch dafür sahen die Richter wegen der "erheblichen Vorstrafen, der hohen kriminellen Energie" und seiner Rückfallgeschwindigkeit keine Chance. Fraglich fand die Kammer auch, ob ein Job als Energieberater den Angeklagten weiter bringt. "Da ist doch wieder nur Ihre Qualität gefragt, andere Leute zu etwas zu bringen, was Sie wollen."

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort