Verkehr in Düsseldorf Fast das gesamte Stadtgebiet ab heute neue Umweltzone

Düsseldorf · Ob VW Golf oder Opel Vectra, Omega und Astra, aber auch Mercedes, Audi und BMW – wer noch mit einem alten Diesel-Modell aus den 1990er Jahren unterwegs ist, hat meist nur die rote Umwelt-Plakette an der Windschutzscheibe kleben.

Die erweiterte Umweltzone (klicken Sie zum Vergrößern der Grafik auf die Lupe unten links).

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Foto: Markus Müller

Ob VW Golf oder Opel Vectra, Omega und Astra, aber auch Mercedes, Audi und BMW — wer noch mit einem alten Diesel-Modell aus den 1990er Jahren unterwegs ist, hat meist nur die rote Umwelt-Plakette an der Windschutzscheibe kleben.

Die älteren Modelle — vielfach ganz ohne oder mit technisch überholtem Katalysator ausgerüstet — gelten als "Stinker", die dazu beitragen, für schlechte Luft in den Innenstädten zu sorgen. Ab heute dürfen Autos mit roter Plakette nicht mehr in die Düsseldorfer Innenstadt fahren.

Die schon seit 2009 geltende Umweltzone wird deutlich ausgeweitet und gilt quasi für das gesamte Stadtgebiet. Wer allerdings zur Messe oder zum Flughafen fahren möchte, darf die Autobahn 44 benutzen. Ausgenommen bleiben auch die Autobahnen rund um die Landeshauptstadt. Wer sich nun in der Stadt mit roter Plakette erwischen lässt, muss damit rechnen, von Polizei oder Ordnungsamt zur Kasse gebeten zu werden.

Fällig werden 40 Euro Bußgeld, dazu kommt ein Punkt in der Verkehrssünder Kartei. Eine Übergangsfrist ist laut Stadt Düsseldorf nicht vorgesehen. In Fällen wirtschaftlicher und sozialer Härte können für bestimmte Fahrtzwecke vom Straßenverkehrsamt Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone erteilt werden. Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2008 auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter zugelassen wurde, es nicht nachgerüstet werden kann, für den beantragten Fahrtzweck kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Ausnahmen sind für Anwohner und Gewerbetreibende des seit heute neu zur Umweltzone hinzukommenden Gebietes vorgesehen. Auch für bestimmte Gruppen von Schwerbehinderten und Besitzer von Sonderkraftfahrzeugen wie Schwertransporte oder Schaustellerfahrzeuge sind Ausnahmen möglich. Für Unternehmen gibt es eine spezielle Fuhrparkregelung. Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist im Internet unter www.duesseldorf.de/kfz/feinstaub/index.shtml abrufbar.

Ab Juli 2014 dürfen auch Autos mit gelber Plakette nicht mehr in die Innenstadt fahren. Die Regelung tritt zeitgleich auch mit den großen Ruhrgebietsstädten in Kraft.

(RP/jco)
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