Urteil in Düsseldorfer Pflegestreit Familie darf ihr Haus behalten

Düsseldorf · Die Stadt Düsseldorf ist mit einer Klage gegen einen Familienvater gescheitert, der für die Heimunterbringung seiner 93-jährigen Mutter sein Haus "verwerten" sollte. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage ab.

Die Mutter hatte ihrem Sohn 2003 das Einfamilienhaus geschenkt, war drei Jahre später pflegebedürftig geworden und in ein Seniorenheim gezogen. Die Kosten dafür konnte sie allerdings nicht aufbringen; das städtische Sozialamt sprang ein — bis dort die Schenkung auffiel. Die Stadt klagte daraufhin auf Rückforderung, um 70 000 Euro Erlös aus dem Verkauf des Hauses (Schätzwert: rund 165 000 Euro) für die Pflege der Mutter zu verwenden.

Dem Sohn, einem Rohrkontrolleur in Altersteilzeit, der in dem Haus seine an Multipler Sklerose erkrankte Ehefrau gemeinsam mit dem volljährigen Sohn pflegt, sei derzeit die Bestreitung der Pflegekosten nicht zuzumuten, entschied das Gericht. Der Notbedarf des Sohnes könne sich aber ändern, wenn etwa die Ehefrau genese, heißt es in der Entscheidung (Az.:14c O 205/11).

(sg/wuk)
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