Düsseldorf 1350 Euro - das wohl teuerste Knöllchen der Stadt

Düsseldorf · Eine besonders saftige Strafe fürs Falschparken hat sich vor einem Jahr ein Kirmes-Besucher aus Gladbeck eingehandelt: 4500 Euro sollte er ursprünglich zahlen. Jetzt hat ein Gericht die Strafe reduziert - jedenfalls leicht.

 Abgeschleppt werden ist teuer. Dieses Knöllchen ist teurer.

Abgeschleppt werden ist teuer. Dieses Knöllchen ist teurer.

Foto: Hans-Jürgen bauer

Der 52-Jährige hatte im Juli 2015 beim Besuch der Rheinkirmes auf einem Behindertenparkplatz geparkt - und vertraute dabei auf die Farbkopie eines alten Behindertenausweises. Dieser war auf den Namen einer Frau aus dem Kreis Lippe ausgestellt, die der Angeklagte laut Geständnis mit seinem Opel Astra "früher immer gefahren hatte".

Doch musste er am Mittwoch vor Gericht auch zugeben: Als er mit der Ausweis-Kopie bei der Rhein-Kirmes vorfuhr, "war die Frau schon längst tot". Wegen der knappen Parkplätze habe er sich damals aber trotzdem dazu entschlossen, die Farbkopie des längst abgelaufenen Dokuments als Parkausweis zu nutzen.

Wegen Vorstrafen direkt Strafbefehl

Das ging jedoch gründlich schief, der Kirmes-Gast wurde bei seinem Schwindel prompt ertappt. Und weil er in früheren Jahren schon zwölf Vorstrafen kassiert hatte, dabei auch wegen Betruges und wegen Urkundenfälschung verurteilt worden war, schickte das Amtsgericht ihm wegen der unberechtigten Nutzung der Ausweiskopie schriftlich einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung über 90 Tagessätze zu je 50 Euro.

Sein Protest dagegen klang gestern allerdings nur halbherzig, denn den Kern-Vorwurf musste er ja bestätigen. Nur die Höhe der verhängten Strafe sei doch viel zu happig, ließ er seinen Anwalt vortragen. Angepasst an die tatsächlichen Monatseinkünfte des Angeklagten reduzierte der Richter die Strafe jetzt auf 90 Tagessätze zu je 15 Euro. Laut Bußgeldkatalog kostet unberechtigtes Parken auf einem Behindertenplatz sonst aber eigentlich nur 35 Euro. Von zusätzlichen Abschleppkosten mal abgesehen.

(wuk)
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