Düsseldorf Falscher Prinz muss doch ins Gefängnis

Düsseldorf · (RP). Jahrelang hat er einsame Frauen belogen und betrogen. Als falscher Prinz und angeblicher Verwandter des britischen Königshauses gab sich ein Serienbetrüger von 2000 bis 2007 aus und hat als Herzensbrecher rund 700.000 Euro erschwindelt.

 Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht.

Foto: ddp, ddp

Seit Donnerstag steht fest: Der nun 63-Jährige muss für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. In zweiter Instanz beim Landgericht hatte er auf Senkung der Strafe und auf Bewährung gehofft. Doch weil das aussichtslos war, akzeptierte er die Haftstrafe.

Eine 67-jährige Witwe hatte er zuletzt als Opfer ausgewählt. Sie hatte seine Kontaktanzeige beantwortet, sich in ihn verliebt, ihn bewundert. Er log ihr vor, sein Leben als Ex-CIA-Agent sei auch in Spionageromanen verewigt, er besitze Ländereien in London und Irland, ließ sich als "Sir" ansprechen und pflege beste Kontakte zum internationalen Hochadel. Doch echt war nur der klangvolle Name der britischen Throndynastie — und auch daran war der eigentlich berufslose Mann aus Itzehoe nur durch Heirat gekommen.

Die Witwe schenkte ihm dennoch ihr Herz und übergab ihm Ersparnisse von 70. 000 Euro, nahm dafür sogar Kredite auf. Etliche Damen hatten ihm Geld geliehen, das er aber nie zurückgezahlt hatte.

Weil er wegen solcher Gaunereien schon etliche Bewährungsstrafen gesammelt hatte, war es mit der Nachsicht der Justiz vor einem Jahr vorbei. Das Amtsgericht fasste alle seine Strafen zusammen und schickte ihn für insgesamt 33 Monate in Haft. Dagegen legte er Berufung ein, blieb auf freiem Fuß.

Am Donnerstag holte die Vergangenheit ihn ein. Das Landgericht staunte über seine "hartnäckige Tatbegehung" und seine "erhebliche kriminelle Energie", machte seine Hoffnung auf Milde und Bewährung deshalb zunichte. Der Staatsanwalt wollte eine noch höhere Strafe fordern. Doch bevor es dazu kam, zog der Angeklagte seinen Protest zurück, nahm die Strafe an.

(RP)
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