Düsseldorf Falsche Anzeige kostet Rentner 37.500 Euro

Düsseldorf · Das Beharren auf einer falschen Rechtsansicht brachte einem 85-Jährigen am Donnerstag beim Amtsgericht 37.500 Euro Strafe ein. Der Rentner unterschied nicht zwischen formlosem Brief und offizieller Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung.

In einem Brief ans Finanzamt hatte er gebeichtet, von 2007 bis 2011 über ein Schweizer Konto 51.270 Euro Steuern hinterzogen zu haben.

Nur war diese Selbstanzeige formell unzureichend, was der Ex-Geschäftsführer einer Ingenieursfirma ganz anders sah. Einen Strafbefehl über 27.500 Euro hatte das Amtsgericht im Juli sogar fallen lassen, das Verfahren gegen den unbescholtenen Senior auch wegen seines Alters eingestellt - gegen 18.000 Euro Auflage.

Prominente deutsche Steuerhinterzieher
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Aber das empfand er nicht als milde Behandlung, sondern als Bestrafung für einen Brief, den er weiter für strafbefreiend hielt. Als er die Auflage nicht zahlte, versuchte die Richterin gestern, ihm den Unterschied zwischen einer wirksamen Selbstanzeige und seinem Brief erneut zu erklären. Doch der Rentner blieb dabei: Nach seinem Brief dürfe er nicht mehr bestraft werden. Die Richterin verurteilte ihn nun zu 37.500 Euro - also mehr als doppelt so viel, wie er bei Einstellung des Verfahrens hätte zahlen müssen. Der Senior kündigte Berufung an.

(wuk)
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