Namensstreit in Düsseldorf/Dinslaken Fall "Wendler": Gericht wirbt um Vergleich

Düsseldorf/Dinslaken · Der erbitterte Sängerstreit "Wendler gegen Wendler" ist am Dienstag vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen worden. Das Gericht warb eindringlich für einen Vergleich in dem "nicht ganz einfachen" Fall.

Michael Wendler: Ein Leben für den Schlager
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Keiner der Künstler habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren, mahnte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Der Velberter Nebenjob-Sänger Frank Wendler will Schlagerkönig Michael Wendler verbieten, als "Der Wendler" aufzutreten.

Der singende Gas-Händler hatte sich "Der Wendler" 2008 als Wortmarke gesichert. Beim Namen Wendler handele es sich um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler. Der sei als Skowronek geboren worden, heiße nun Norberg und habe sich den "Wendler" erst als Künstlernamen zugelegt.

Michael Wendler will sich das nicht bieten und im Gegenzug die Marke "Der Wendler" löschen lassen. Schon bei der "vermutlich böswilligen" Anmeldung der Marke habe die Öffentlichkeit den Namen "Wendler" ganz überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler, argumentierte sein Anwalt.

Der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke versuchte am Dienstag, die Emotionen draußen zu halten. Der Fall sei "nicht ganz einfach", räumt er ein. Es gehe um "um die Vermeidung einer Zuordnungsverwirrung".

Beide Seiten bezichtigen sich, den Streit angezettelt zu haben. Keiner von beiden habe das Recht, den Namen Wendler zu monopolisieren, mahnt Richter Berneke. Lange hätten doch beide Barden in "friedlicher Koexistenz" gut singen können. Es gebe nun einmal zwei Sänger mit Nachnamen Wendler und beide hätten den Anspruch, vom anderen nicht "plattgedrückt" zu werden.

Das Gericht warb für den Rechtsfrieden und die Rückkehr zur Koexistenz: "Beide Sänger vermeiden, sich nur mit dem Nachnamen zu nennen. Die Bezeichnung Wendler oder Der Wendler darf nur verwendet werden, wenn bereits klar ist, wer gemeint ist."

Damit könne er gut leben, sagt Frank Wendler. Genau das sei sein Ziel gewesen. Michael Wendlers Anwalt ist das zu ungenau.

Die Anwälte werden nun über den Vorschlag verhandeln, versicherten sie. Andernfalls wird das Oberlandesgericht das letzte Wort haben - und zwar am 14. Mai.

(lnw/ila)
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