Düsseldorf Fahrgast soll Fahrer geschlagen haben

Düsseldorf · Das Gericht stellte das Verfahren gegen 3000 Euro Geldauflage ein.

Mit einem Kompromiss hat das Landgericht den Prozess um eine Schlägerei zwischen einem Fahrgast und einem Rheinbahn-Busfahrer beendet. Am Karnevalssonntag 2014 waren die Männer an einer Haltestelle in Eller aneinander geraten, doch nur der Fahrgast (48) landete auf der Anklagebank. Vom Amtsgericht wurde er Ende 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, sechs Monate Bewährungsstrafe plus 1000 Euro Buße wurden ihm auferlegt. In der Berufung beim Landgericht fanden die Richter nun einen Zwischenweg: Statt einen Schuldspruch zu verkünden, regten sie an, das Verfahren gegen 3000 Euro einzustellen. Dem stimmten alle zu.

Seit Monaten klagen Verkehrsbetriebe immer häufiger über Gewaltattacken gegen ihre Fahrer. Dazu schien der gestrige Fall zu passen. Hatte das Amtsgericht doch den 48-jährigen Familienvater verurteilt, weil er mit rund 1,5 Promille Alkohol im Blut nachmittags im März 2014 völlig grundlos auf den Busfahrer losgegangen, ihm mit einem Kopfstoß die Nase gebrochen und ihn durch Fausthiebe traktiert habe. Der Angeklagte hatte das stets bestritten. Nach seiner Version hatte der Busfahrer (48) damals den Streit angezettelt, dem schon ausgestiegenen Fahrgast hinterher gebrüllt - und bei der folgenden Auseinandersetzung kräftig mitgemischt. So kräftig, dass auch der Fahrgast hinterher stark geblutet habe.

Sicher ist: Der Busfahrer erlitt bei dem Streit erhebliche Blessuren und klagt seitdem über eine posttraumatische Belastungsstörung, die eine psychotherapeutische Behandlung nötig und seine Rückkehr in den Job unmöglich gemacht habe. Bis zu 12.000 Euro, so der Anwalt des Busfahrers, solle der Angeklagte jetzt zahlen. Das sah das Landgericht aber anders. Grundsätzlich muss die Einstellung eines Strafverfahrens nicht begründet werden. Hier fiel aber auf, dass die Richter schon nach Anhörung des Fahrers und der Aussage des bisher unbescholtenen Angeklagten den Prozess kurz unterbrachen - und dann den Kompromiss anregten. So blieb dem damaligen Fahrgast eine Vorstrafe erspart, wenn er 3000 Euro Geldauflage zahlt. Will der Busfahrer höhere Forderungen geltend machen, muss er per Zivilklage gegen den Angeklagten vorgehen.

(wuk)
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