Prozess in Düsseldorf Fahrgast mit Skalpell bedroht

Düsseldorf · Mit einem Streifzug quer durch das Strafgesetzbuch muss sich das Amtsgericht am morgigen Dienstag (26.6., 11.30 Uhr, Saal E.115) im Fall eines 23-jährigen Angeklagten befassen. Laut Anklage hat der junge Mann innerhalb weniger Monate eine gefährliche Körperverletzung begangen, einen Rheinbahnkunden mit einem Skalpell bedroht. Darüber hinaus soll er auf der Suche nach Altmetall einen Hausbesitzer bedroht und obendrein mindestens ein Grab auf dem Friedhof in Eller geplündert haben.

Ende August 2011 hatte die Justiz dem Treiben des Angeklagten ein vorläufiges Ende gesetzt. Damals störte er sich angeblich daran, dass eine Frau in einem Zug der Rheinbahn telefonierte, schrie die Frau an und ging bedrohlich auf sie zu. Als ein anderer Fahrgast sich ihm in den Weg stellte, soll der Angeklagte ein Skalpell gezückt und die Klinge mit Druck an den Hals des Mannes gesetzt haben. Nur durch eine geschickte Abwehr konnte sich das Opfer unverletzt befreien. Die Polizei nahm den 23-Jährigen daraufhin in Gewahrsam. Zumal gegen ihn wegen anderer Vorwürfe schon längst ermittelt wurde.

So kommt im Strafprozess jetzt auch zur Sprache, dass der Angeklagte im Juni 2011 von einem Grundstück eine Gastherme sowie einen Kupferkessel gestohlen haben soll, um das Metall dann bei einem Schrotthändler für 45 Euro zu verkaufen.

Nur Tage später hat er angeblich auf dem Friedhof Eller ein Grab geschändet, indem er dort eine Grabschale sowie drei Teile eines sakralen Grabschmucks aus Bronze aus der Verankerung riss und mitnahm. Auch diese Teile soll er anschließend als Altmetall verkauft haben.

Parallel zu diesen Vorwürfen wegen der Bedrohung in der Rheinbahn und den beiden Diebstählen wird ihm auch noch die Verletzung einer Frau in einer Pizzeria zur Last gelegt. Demnach soll der Angeklagte diesem Opfer mit einem Brotmesser zwei Schnitte in die Hand zugefügt haben. Das Opfer musste wegen der blutenden Wunden ärztlich behandelt werden.

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