Unfall an der Helmholtzstraße Fahrerflucht: Anklage erhoben

Düsseldorf · Knapp fünf Monate nach dem spektakulären Unfall an der Helmholtzstraße kommt der Fahrer vor Gericht. Er soll an Weihnachten ohne Führerschein mit dem Auto eines Bekannten in den Kiosk gerast und zu Fuß geflüchtet sein.

Hüttenstraße: BMW fährt in Schaufenster
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Gabriel S. fährt offenbar gerne Auto. Dass er es nicht kann und auch gar keinen Führerschein hat, hält den 21-Jährigen nicht davon ab — und seine Freunde nicht davon, ihm immer wieder ihre Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft, die den jungen Mann aus Rumänien jetzt gleich zwei Mal wegen ähnlicher Delikte angeklagt hat.

Der Erste Weihnachtstag setzt in der Liste der Vorwürfe keinen Schluss-, wohl aber einen vorläufigen Höhepunkt. Gegen Abend war S. laut Anklage im BMW eines Freundes unterwegs, raste Zeugenaussagen zufolge über den Fürstenplatz und schoss bei "Rot" über die Kreuzung Helmholtz-/ Hüttenstraße. Schon dabei soll er um ein Haar mit einem anderen Wagen zusammengestoßen sein. Beim Ausweichmanöver habe er die Kontrolle über den BMW verloren, der frontal in den Lottoladen an der Ecke fuhr. Ein Zeuge will den unverletzten jungen Fahrer, der in Begleitung dreier Jugendlicher gewesen sein soll, auf die rote Ampel angesprochen haben — daraufhin habe der zu Fuß die Flucht ergriffen.

Die Polizei hatte seinerzeit auch wegen eines möglichen Einbruchs ermittelt, nicht zuletzt, weil mit dem demolierten Wagen auch eine Menge Werkzeug zurückgelassen worden war. Letztlich aber soll die rasante Fahrt in den Kiosk nur ein Unfall gewesen sein. Den Schaden an dem Laden, dessen Besitzer noch heute in einem Ausweichquartier nebenan sein Geschäft betreibt, gibt die Anklage mit 30 000 Euro an. Der Unfall soll Gabriel S. nicht nachhaltig beeindruckt haben: Anfang Februar war er laut Anklage erneut ohne Führerschein unterwegs, wurde auf der Charlottenstraße gestoppt. Wann gegen ihn wegen Fahrens ohne Führerschein, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Unfallflucht verhandelt wird, steht noch nicht fest.

Einen festen Termin bei Gericht hat S. allerdings schon Anfang Mai. Dann geht es beim Jugendrichter um einen anderen Unfall, den S. noch als Heranwachsender verursacht haben soll. Im September 2010 war er laut dieser Anklage auf der Bernburger Straße auf ein haltendes Auto aufgefahren, dessen Fahrer leicht verletzt wurde. Danach hatte die Polizei ihn mal in einem BMW auf der Industriestraße, mal in einem Golf auf dem Weg von Dormagen nach Düsseldorf gestoppt — natürlich ohne Fahrerlaubnis. Die Kennzeichen eines Hyundai, mit dem er auf der Schlägelstraße am Hauptbahnhof unterwegs war, soll er selbst gemalt haben.

Der Jugendrichter muss neben den diversen Verkehrsverstößen auch noch über einen Hehlereivorwurf verhandeln: S. soll für 50 Euro einem Bekannten einen gestohlenen Kinderwagen abgekauft haben.

Amtsgericht, 11. Mai, 12.30 Uhr

(ila/jco)
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