Düsseldorf Ex-WestLB-Mitarbeiter klagt erfolglos gegen Rauswurf

Düsseldorf · Gescheitert ist ein Ex-Mitarbeiter der WestLB und ihrer Nachfolgerin Portigon gestern auch in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht mit einer Klage gegen seinen Rauswurf. Nach mehr als 23 Jahren im Botendienst der Bank war ihm Mitte 2014 gekündigt worden. Der jetzt 50-Jährige berief sich auf eine Betriebsvereinbarung, wonach Mitarbeiter mit mehr als 20 Jahren im Betrieb vor der Entlassung besonders geschützt sein sollten. Ein Manteltarifvertrag für das Bankengewerbe sieht das allerdings nicht vor. Welche der beiden Vorschriften in diesem Fall gültig ist, legte der Kläger zu seinen Gunsten aus.

Dabei hat das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden, dass die alte Regelung durch den Tarifvertrag verdrängt wird. Da der Bereich, in dem sein Arbeitsplatz angesiedelt war, von der West-LB-Nachfolgerin an eine Fremdfirma vergeben ist, sei die Kündigung aus betriebsbedingten Gründen nicht zu beanstanden, urteilte das Landesarbeitsarbeitsgericht. Wegen der "grundsätzlichen Bedeutung" der Rechtsfrage wurde eine Revision beim Bundesarbeitsgericht zugelassen.

(wuk)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort