Nach Entlassung bei Sparkasse Ex-Personal-Chef pokert zu hoch

Düsseldorf · Mit einem kleinen Teilerfolg ging am Dienstag vor dem Arbeitsgericht der Prozess von Ex-Personal-Chef Wolf-Dieter Werner gegen die Stadtsparkasse zu Ende. Der 55-Jährige hatte vor zwei Monaten die Kündigung zu Ende März 2009 erhalten. Dafür soll Werner laut Urteil des Arbeitsgerichts noch rund 28 000 Euro Abfindung erhalten. Zusätzlich zum Gehalt, das bis Ende März weiter gezahlt wird und etwa 110 000 Euro ausmacht. Trotzdem will Werners Anwalt in Berufung gehen. Er hatte mit höheren Beträgen jongliert.

 Ex-Sparkassen-Personalchef Wolf-Dieter Werner.

Ex-Sparkassen-Personalchef Wolf-Dieter Werner.

Foto: Thomas Busskamp

Mit der Pooth-Affäre um nahezu ungesicherte Sparkassen-Kredite in Millionenhöhe für dessen Firma "maxfield" habe der Rauswurf des Personal-Chefs nichts zu tun. Das hatte ein Sparkassen-Sprecher im September versichert, als bekannt geworden war, dass etliche Monate nach den beiden ranghöchsten Sparkassen-Managern auch deren Personalleiter gehen muss.

Tatsächlich war Werner erst Ende vorigen Jahres von dem wegen der Pooth-Affäre inzwischen geschassten Sparkassen-Chef Heinz Martin Humme an die Berliner Allee geholt worden. Wurde Werner seine vermeintlich allzu große Nähe zu Humme nun zum Verhängnis? Das hat die Sparkasse auch im Verfahren vor dem Arbeitsgericht nicht offenbart.

"Es gibt offensichtlich keinen Kündigungsgrund", stellte der Vorsitzende Richter Markus Krause knapp fest. Und bei leitenden Angestellten ist dies auch nicht erforderlich. Ob Werner aber wirklich leitende Funktion hatte, war hier umstritten. Der Vater von vier Kindern gab an, er habe Einstellungen oder Entlassungen nicht ohne Wissen des Vorstands vornehmen können. Sparkassen-Vertreter versicherten das Gegenteil.

Nach einem Vergleichsvorschlag des Gerichts sollte Werner immerhin 150 000 Euro Abfindung erhalten, da er wegen des Rauswurfs nicht mehr in den Genuss einer verlockenden Sparkassen-Betriebsrente kommen kann. Als beide Seiten diese Lösung aber ablehnten, schritt die 11. Kammer zum Urteil. Darin billigten die Richter dem ab April arbeitslosen Personal-Experten gerade noch 27 542 Euro als Abfindung zu. Dagegen will der Werner-Anwalt jetzt in die nächste Instanz gehen.

(RP)
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