Zivilprozess in Düsseldorf Ex-Boss des BLB soll zehn Millionen zahlen

Düsseldorf · Der ehemalige Geschäftsführer des Bau- und Liegenschaftsbetriebs, Ferdinand Tiggemann, soll beim Verkauf des Schlösser Areals in Düsseldorf mehr als zwei Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt haben.

 Tiggemann wurde wegen Bestechlichkeit zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun kommen noch Schadenersatzforderungen hinzu.

Tiggemann wurde wegen Bestechlichkeit zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nun kommen noch Schadenersatzforderungen hinzu.

Foto: dpa, mb pil

Durch eine Millionenklage vorm Landgericht soll Ferdinand Tiggemann, einst allmächtiger Boss des landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetriebes (BLB), jetzt Schadensersatz für frühere Bauprojekte leisten.

Im Zivilprozess unter dem Aktenzeichen 3 O 344/17 fordern das Land NRW und der BLB als Tiggemanns Ex-Arbeitgeber aktuell zehn Millionen Euro von Tiggemann. Im Strafprozess war er vor über einem Jahr bereits wegen Untreue und Bestechlichkeit zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt und wegen Fluchtgefahr damals direkt im Gerichtssaal verhaftet worden. Dieser Richterspruch wurde inzwischen vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt, ist damit rechtskräftig. Doch die Tiggemann-Akte bei der Justiz wird immer dicker.

Im Zusammenspiel mit zwei Komplizen hatte Tiggemann laut BGH sein Insiderwissen als BLB-Chef jahrelang gezielt dazu benutzt, um das Land und seinen Arbeitgeber um Millionenbeträge zu schröpfen. Einer seiner Komplizen, ein als unseriös geltender Makler, ist im Gefängnis inzwischen gestorben. Ein zweiter wurde im Strafprozess im Februar 2017 ebenfalls abgeurteilt, kam aber mit einer Bewährungsstrafe davon. Er habe bei der Verteilung des Geldes als Strohmann seine Stellung als Rechtsanwalt missbraucht. Der Angeklagte, der zuletzt ein Jahresgehalt von 232.000 Euro erhielt, habe die Zahlung der Kosten veranlasst. Von den so erwirtschafteten Geldern habe er plangemäß einen Anteil erhalten. Das Strafgericht hatte damals mit ungewöhnlich scharfen Worten die "hohe kriminelle Energie" Tiggemanns betont. Man wolle nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, so der Vorsitzende Richter einst, aber der Fall Tiggemann lege doch den Einsatz einer Bazooka nahe. Bei zwei seiner Projekte soll der Ex-BLB-Boss für die von ihm verschuldeten Schäden jetzt aber haftbar gemacht werden. Dabei geht es in der aktuellen Millionenklage um das Polizeipräsidium Köln-Kalk und um den Ankauf des Schlösser-Areals in Düsseldorf-Derendorf.

Speziell im letzteren Fall habe Tiggemann laut der nun bevorstehenden Zivilklage gewusst, dass der Verkäufer das Gelände für 15 Millionen Euro abgeben würde, habe als BLB-Chef aber den Kauf für 17 Millionen Euro veranlasst. Die Differenz soll in seine Tasche und die des verstorbenen Maklers geflossen sein. Den habe Tiggemann nämlich immer vor einem Kauf mit Insiderinformationen gefüttert, der Makler habe die Preise dann künstlich hochgetrieben, dem Land und dem BLB dadurch einen Gesamtschaden von mehreren Millionen Euro zugefügt. Ähnlich wie im Strafprozess tritt Tiggemann über seine Anwälte allen Vorwürfen aber energisch entgegen. Der Verkehrswert für das Schlösser-Areal habe damals bei 21,5 Millionen Euro gelegen, also sei der BLB-Kauf für 17 Millionen Euro ein regelrechtes Schnäppchen gewesen. Dass der Verkäufer sich auch mit zwei Millionen weniger zufrieden gegeben hätte, habe Tiggemann nicht wissen können. Auf dem Schlösser-Areal wurde früher Altbier gebraut, nebenan im Schlachthof Tiere geschlachtet. Auf dem Areal wurde im Jahr 2012 mit dem Bau der Düsseldorfer Fachhochschule begonnen.

In die Kette der umstrittenen Projekte, für die Tiggemann verantwortlich war, gehörten außerdem noch das NRW Landesarchiv im Duisburger Innenhafen sowie die Kölner Domgärten. Wann die 3. Zivilkammer des Landgerichts jetzt über die Schadenersatzforderung gegen ihn über insgesamt 10.044.000 Euro verhandelt, ist noch ungewiss.

(RP)
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