Klage Tiggemann will jetzt Geld vom Land

Düsseldorf · Der wegen Korruption verurteilte Ex-BLB-Chef möchte die Kosten für seinen Anwalt bezahlt bekommen.

 Das Düsseldorfer Landgericht (Symbolfoto).

Das Düsseldorfer Landgericht (Symbolfoto).

Foto: Endermann, Andreas (end)

Das Opfer muss dem Täter nicht auch noch die Anwaltskosten zahlen: So lässt sich übersetzen, wie das Landgericht am Dienstag auf eine Zivilklage des früheren BLB-Chefs Ferdinand Tiggemann gegen das Land NRW reagierte.

Nach einer millionenschweren Korruptionsaffäre um den landeseigenen Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) war Tiggemann 2017 zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt und inhaftiert worden. Sein Hafturteil ist seit Monaten rechtskräftig. Doch jetzt ließ er über seinen Anwalt vortragen, er fordere vom Land noch seine Anwaltskosten von 32.000 Euro zurück. Erste Einschätzung des Gerichts: „Wir sehen die Klage als nicht erfolgreich an.“

Tiggemann hatte laut Hafturteil über Jahre hinweg als BLB-Chef sein Insiderwissen über landeseigene Bauprojekte in Nordrhein-Westfalen zur eigenen Bereicherung genutzt. Über einen Strohmann habe er Grundstücke, die das Land erwerben wollte, für hohe Summen ankaufen lassen – so dass der BLB danach weit mehr zahlen musste, um die Bauprojekte nicht zu gefährden. An der Differenz soll Tiggemann maßgeblich mitkassiert haben. Dafür verurteilt, will er nun aber ausgerechnet vom geprellten Land Nordrhein-Westfalen, das formal sein Arbeitgeber war, seine Anwaltskosten aus dem Ermittlungsverfahren zurück.

Seine Argumentation: Ein Erlass sehe vor, dass Beamten vom Land Rechtsschutz gewährt wird – bis hin zur Übernahme von Anwaltskosten. Das Gericht mahnte aber, dass Tiggemann hier keine Aussicht auf Erfolg habe: Der Erlass beziehe sich auf „Arbeitnehmer“, nicht auf Beamte. Zudem seien die Korruptionsfälle gerade nicht „im Rahmen dienstlicher Tätigkeit“ von Ferdinand Tiggemann angefallen, sondern erst auf seine Initiative.

Ein Landes-Anwalt formulierte es härter: „Der Kläger hat sein Amt missbraucht zu Straftaten gegen seinen eigenen Dienstherrn“, sagte er. So soll dem Land NRW durch Tiggemanns Aktivitäten laut Schätzungen ein Schaden von rund sechs Millionen Euro entstanden sein. Dass er dafür jetzt noch von seinen Anwaltskosten entlastet werden könnte, hält die Zivilkammer des Landgerichts für fraglich. Ein Urteil zu dem Sachverhalt soll nun am 13. November folgen.

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