Düsseldorf Esprit will im Streit um den Arena-Namen nicht nachgeben

Düsseldorf · Nach dem – wie erwartet – für das Mode-Label Esprit negativen Urteil im Streit um die Arena-Namensgebung will die Firma, deren Deutschland-Sitz in Ratingen ist, noch nicht aufgeben und erwägt, in die Berufung zu gehen.

Esprit-Arena: Diese neuen Namen schlagen unsere Leser vor
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Foto: dpa, dna htf

Nach dem — wie erwartet — für das Mode-Label Esprit negativen Urteil im Streit um die Arena-Namensgebung will die Firma, deren Deutschland-Sitz in Ratingen ist, noch nicht aufgeben und erwägt, in die Berufung zu gehen.

Wie berichtet, streitet Esprit seit Monaten mit der Stadt Düsseldorf darum, aus dem Vertrag zur Namensgebung der Arena aussteigen zu können. Esprit sieht die Grundlagen nicht mehr gegeben, die Stadt — als Eignerin der Arena — wertet das anders. Es geht vor allem um jährlich rund 900 000 Euro, die Esprit als Namenssponsor zahlen muss.

Esprit hatte auf Vertragsende geklagt. In ihrem 16-Seiten-Urteil hat die 6. Kammer für Handelssachen unter Vorsitz von Richter Rolf Siepe mit Kritik an dieser Klage nicht gespart. Die Modefirma hatte sich auf ein Sonderkündigungsrecht berufen, nachdem ihr Logo beim Eurovision Song Contest (ESC) im Mai 2011 für die Dauer der TV-Übertragung von der Fassade getilgt worden war. Angeblich habe OB Dirk Elbers kurz danach mit dem Esprit-Aufsichtsratsvorsitzenden besprochen, die Stadt würde im Gegenzug auch einen vorzeitigen Rückzug von Esprit aus dem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen dulden. Gekündigt hatte die Modefirma den Vertrag aber erst Anfang 2013.

Dazu hatte das Unternehmen längst kein Recht mehr, so die Richter, weil dies "keine Kündigung in angemessener Frist" darstelle. Ergänzend trug Esprit vor, man werte die angebliche "Hinhaltetaktik und Ignoranz" der Stadt als weiteren "wichtigen Grund", um das Vertragsverhältnis nun vorzeitig zu beenden. Die Richter dazu: "Das rechtfertigt nicht ansatzweise eine Kündigung". Denn OB Elbers habe ja keinen Anlass für eine fristlose Kündigung gegeben. Er sei in damaligen Gesprächen nicht mal formell für die Arena-Eigner aufgetreten.

Trotz allem erklärte Esprit-Sprecher Hartmut Schultz, derzeit lasse man die Urteilsbegründung prüfen und erwäge, in Berufung zu gehen. Man sei aber nach wie vor gesprächsbereit.

(RP)
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