Verdacht auf sexuellen Missbrauch Erzbistum Köln nimmt Ermittlungen gegen Pfarrer aus Düsseldorf auf

Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf stellte die Ermittlungen gegen einen Düsseldorfer Pfarrer wegen Verjährung der Vorgänge ein. Ihm wurde Missbrauch eines Minderjährigen vorgeworfen. Nun folgen kirchenrechtliche Untersuchungen.

 Der Missbrauchsvorwurf gegen den Düsseldorfer Pfarrer fand auch in den jüngsten Gutachten Erwähnung.

Der Missbrauchsvorwurf gegen den Düsseldorfer Pfarrer fand auch in den jüngsten Gutachten Erwähnung.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat ihre Ermittlungen gegen einen Düsseldorfer Pfarrer wegen des Verdachts des „Missbrauchs von Schutzbefohlenen“ eingestellt. Der Grund: Der Vorwurf bezieht sich auf einen Fall von 1995. Die Verjährungsfrist von fünf Jahren war somit längst überschritten.

Allerdings ist damit der Fall nicht zu den Akten gelegt. Während der staatsanwältlichen Ermittlungen ruhte das kirchenrechtliche Verfahren, das nun aufgegriffen wird. Danach werden nun der Beschuldigte und eventuell weitere Zeugen angehört. Das Untersuchungsergebnis wird „in jedem Fall“, wie es heißt, an die Glaubenskongregation in Rom weitergeleitet. Diese wird das Strafmaß für den Kleriker festlegen oder – sollte kein Fehlverhalten festgestellt werden – den Beschuldigten rehabilitieren.

 Der mehr als 25 Jahre zurückliegende Fall wurde neu aufgegriffen, nachdem die Interventionsstelle des Erzbistums den damals betroffenen und obdachlosen Minderjährigen identifizieren und erstmals zu einer Aussage gegen den Geistlichen bewegen konnte. Bis zur Klärung der Vorwürfe wurde der Geistliche vom Erzbistum beurlaubt, da durch die Veröffentlichung des Falls in aktuellen Medienberichten die Grundlage für ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Pfarrer und seiner Gemeinde wesentlich beeinträchtigt sei, wie es heißt.

 Am kommenden Wochenende soll in den Gottesdiensten der betreffenden Düsseldorfer Gemeinden ein sogenanntes Proklamandum verlesen werden, eine offizielle Bekanntmachung zu den Gründen der Beurlaubung ihres Pfarrers.

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