Düsseldorf Erster Freispruch im Rotlicht-Prozess

Düsseldorf · Rund anderthalb Jahre nach Prozessbeginn hat das Landgericht nun eine Frau vom Vorwurf freigesprochen, sie habe mit anderen Angeklagten einen Freier in Rotlicht-Bordellen betäubt und damit dessen Ausplünderung ermöglicht.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Die Anklagebank im Rotlicht-Prozess vorm Landgericht lichtet sich immer mehr. Von ursprünglich neun Angeklagten, darunter vier Frauen, denen seit Mitte 2013 wegen Betruges der Prozess gemacht wird, sind seit Freitag nur noch fünf übrig. Ihnen wird angelastet, als Gesellschafter, Wirtschafter oder Prostituierte Bordellgäste in Etablissements des hauptverdächtigten Thomas M. (49) mit k.o.-Tropfen, mit Alkohol oder Drogen besinnungslos gemacht zu haben, um deren Kreditkarten bis ans Limit zu belasten. Gestern gab's für eine 37-jährige Frau, die bei einem Fall beteiligt gewesen sein soll, vorzeitig ein Urteil. Sie wurde freigesprochen, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt.

Über Monate hinweg wurden Freier durch Rauschmittel betäubt, um deren Konten ohne Gegenleistung leer zu räumen und einen Schaden von mindestens 300 000 Euro anzurichten: Diese Vorwürfe will die Staatsanwaltschaft seit Juli 2013 beim Landgericht beweisen. So sollen die Angeklagten bei solventen Kunden in Bordellen an der Rethelstraße und in einem Erotik-Hotel in Bahnhofsnähe stets nach Absprachen arbeitsteilig gehandelt haben. Nur konnte die Anklage ihre breitgefächerten Vorwürfe bisher kaum stützen.

 Die beiden Anwälte Jochen Herbst (l.) und Philipp Grabensee gestern vor dem Landgericht. In ihrer Mitte steht die freigesprochene Angeklagte.

Die beiden Anwälte Jochen Herbst (l.) und Philipp Grabensee gestern vor dem Landgericht. In ihrer Mitte steht die freigesprochene Angeklagte.

Foto: Wulf Kannegießer

So ist ein angeblicher Kronzeuge nach kritischen Verteidigerfragen verstummt. Von seinen angeblich enthüllenden Schilderungen blieb nur übrig, dass er selbst mit Drogen gehandelt hatte, was ihm vor einer Woche eine Bewährungsstrafe eintrug. Pech hatten Ermittler auch mit angeblichen "Opfern". Einer der Bordellgäste erschien angetrunken vor Gericht. Ein anderer gab zu, dass er schon erheblich alkoholisiert im Bordell angekommen war, bevor ihm dort die Sinne schwanden. Einem dritten wurde per Haaranalyse nachgewiesen, dass er im Bordell keineswegs erstmals mit Drogen in Kontakt gekommen war. Und ein Augenarzt, den die Anklage als "Opfer" führt, wurde von Verteidigern im Prozess mit eigenen Handy-Nachrichten konfrontiert. Darin war der angeblich ausgeplünderte Bordellgast noch am nächsten Morgen von den Diensten einer Gruppe von Prostituierten so angetan, dass er ihnen schrieb: "Schwingt eure Luxuskörper zu mir ins Hotel!"

Rotlicht-Razzia Düsseldorf – die Beweismittel
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Foto: dpa, Daniel Naupold
Prozess um Düsseldorfer Bordell-Abzocke gestartet
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Eine jener Damen war dafür mitangeklagt worden, saß an mehr als hundert Prozesstagen seit Juli 2013 vor Gericht. Ihren Fall von den übrigen Vorwürfen abzutrennen und per Einzelurteil zu beenden, hat die Kammer gestern geschafft. Weil bei der 37-Jährigen kein Tatnachweis für organisierten Betrug und eine Körperverletzung gelang, wurde sie freigesprochen. Zwei Mitangeklagte sind nicht mehr verhandlungsfähig. Gegen einen weiteren Verdächtigen wurde das Verfahren abgetrennt, nachdem er an Krebs erkrankt war. Die fünf restlichen Angeklagten treffen sich dreimal wöchentlich im Landgericht, um der Beweisführung der Anklage weiter zu folgen. Ein Prozessende ist nicht in Sicht.

(RP)
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