Prozess in Düsseldorf Entscheidung um Nachlass Immendorffs im November
Düsseldorf · Mit einem weiteren Zivilstreit um eine Grafik-Sammlung im Wert von mindestens 300.000 Euro setzt das Landgericht am Dienstag die Prozess-Serie um den Nachlass des 2007 verstorbenen Künstlers Jörg Immendorff fort.
Nach Verfahren um die Echtheit eines Gemäldes, einem Zank um Verwertungsrechte an dessen Imme-Plastiken sowie um Ansprüche eines nicht-ehelichen Sohnes am Nachlass geht es diesmal um eine Sammlung von 396 Druckgrafiken. Geklagt hat die Frau des Ex-Miteigentümers einer Düsseldorfer Galerie, in der die Sammlung seit Jahren aufbewahrt wird. Die Klägerin fordert nun die Herausgabe der Grafiken. Sie will ihrem Mann die Sammlung vor Jahren abgekauft haben.
Damals war der Gatte noch Gesellschafter und Geschäftsführer einer Kunstgalerie. In dieser Funktion habe er die wertvollen Blätter an Galerien vermietet. Doch als ihr Ehemann sich mit dem Galerie-Besitzer überwarf, forderte die Klägerin die Herausgabe der Kunstblätter. Zudem will sie Auskünfte darüber, welche Einnahmen die Galerie seit 2009 aus dem Verleih und Verkauf von Werken der Sammlung erzielt hat, um diese einzufordern.
Der verklagte Düsseldorfer Galerist weigert sich jedoch, die Blätter herauszugeben. Er sei auch gar nicht der Eigentümer, sondern habe die Grafiken nur als Leihgaben von Immendorff bekommen und sie sorgfältig gelagert. Weder seinem Ex-Geschäftspartner noch dessen Ehefrau hätten die Grafiken jemals gehört. Angeblich wollte der Künstler noch ein Werkverzeichnis über diese Grafiken erstellen lassen und habe Ausstellungen geplant.
Die Richterin machte am Dienstag in dem Zivilstreit am Landgericht Düsseldorf (Az: 7 O 13/14) deutlich, dass die Eigentumsfrage offen sei. Am 18. November soll eine Entscheidung verkündet werden. Auch Immendorffs Witwe Oda Jaune erhebt inzwischen Ansprüche darauf.
Mit Agenturmaterial.