Kreuz bleibt im Gerichtsgebäude Entscheidung beweist Toleranz

Düsseldorf · Verhärtete Fronten im Streit um das Aufhängen des Kreuzes in Gerichtssälen haben alle Beteiligten vermieden. Damit haben sie der Sache gedient und das Ansehen eines christlich geprägten Staates gefestigt. Denn zu den christlichen Werten gehören auch Toleranz und das Respektieren anderer Standpunkte.

Der Kompromiss, das alte Gerichtskreuz zumindest wieder im neuen Gebäude aufzuhängen, ist daher fast salomonisch zu nennen. Die Gerichtspräsidenten haben ihr Gesicht nicht verloren, ihr sicherlich mit Bedacht gefasster Beschluss wurde anerkannt. Andererseits macht ein Kreuz in dem öffentlichen Gebäude deutlich, dass die christliche Wertehaltung auch zu den Grundlagen unserer Staates gehört und beachtet werden soll.

Auch der Stil der Auseinandersetzung dient der Sache. Denn gegenseitige Wertschätzung ist ein gutes Fundament, um strittige Fragen gut zu lösen. Dieses Klima ist wichtig für die notwendigen Auseinandersetzungen in der Demokratie.

Die Lösung im Kreuz-Streit bedeutet aber nicht, dass jetzt die Diskussion um die Rolle der christlichen Werte in der Gesellschaft beendet werden kann. Im Gegenteil, sie muss in den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft stets auf Neue geführt werden, damit die Werte bewusst bleiben.

(RP)
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