E Einzig mögliche Konsequenz
Düsseldorf · Das Recht auf freie Meinung ist als Kennzeichen von Demokratie unverzichtbar. Ganz egal, welche Funktion oder welchen Beruf jemand ausübt. Auch Laienrichter als Volksvertreter haben einen im Grundgesetz verankerten Anspruch, sich Meinungen zu bilden und kundzutun. Darin hat das Landgericht jenen Schöffen bestärkt. Nur haben die Berufsrichter auch die andere Seite der Medaille bedacht - die Perspektive des Angeklagten. Auch ihm billigten sie das Recht zu, das Verhalten des Schöffen für befremdlich zu halten - und die ernste Besorgnis, der Laienrichter könnte dadurch den Boden der Neutralität verlassen haben.
Formell korrekt und neutral, zogen die Berufsrichter daraus die einzig mögliche Konsequenz: Sie haben den unter Verdacht geratenen Schöffen von dessen Funktion entbunden, starten den Prozess demnächst in anderer Besetzung neu. Dass dafür die Staatskasse aufkommen muss, mag ärgerlich sein. Aber das sollte ein Rechtsstaat (sich) doch leisten.
Wulf Kannegiesser