Oberlandesgericht prüft Einstweilige Verfügung gegen Haribo?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf prüft am Dienstag eine einstweilige Verfügung gegen Haribo. Danach soll der Bonner Süßwarenproduzent seine Lakritz-"Dropjes" nicht länger in der bisherigen Tüte verkaufen dürfen.

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Foto: Haribo

Dies teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Düsseldorfer Landgericht hatte im Dezember vergangenen Jahres in erster Instanz eine entsprechende Verfügung bestätigt (AZ: 34 O 172/08 Q).

Auf der gelben Verpackung war bislang ein Kind auf einem Fahrrad und der Slogan "Haribo macht Kinder froh und Erwachsene ebenso" abgedruckt. Damit könnten die Käufer der Auffassung sein, es handele sich um eine normale Süßigkeit für Kinder, urteilte das Düsseldorfer Landgericht. Die Lakritz-"Dropjes" seien aber für Kinder wegen des hohen Salmiak-Anteils ungeeignet. Darauf werde allerdings nur in kleiner Schrift auf der Verpackung hingewiesen.

Der Haribo-Konkurrent Katjes hatte den Rechtsstreit am Düsseldorfer Landgericht ausgelöst und wegen "Wettbewerbsverzerrung" zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt. Dagegen hatte Haribo Widerspruch eingelegt. Die beiden Süßwaren-Hersteller streiten sich seit Jahren vor Gerichten.

(DDP)
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