E Eindeutige Belege fehlen

Düsseldorf · wulf.kannegiesser @rheinische-post.de

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Mit dem gestrigen Urteil des Landgerichts ist einer der längsten Strafprozesse der Düsseldorfer Justizgeschichte nach mehr als vier Jahren ausgestanden. Ob die als Mammutverfahren bezeichnete Verhandlung wirklich beendet ist, muss eher bezweifelt werden. Denn was nicht zu beweisen war - wie der heimliche Einsatz von K.o.-Tropfen gegen Freier in Bordellbetrieben - hat das Gericht durch eigene "Überzeugung" ersetzt. Aus den Worten einst geschröpfter Bordellbesucher folgerten die Richter, den "Begrüßungsdrinks" müssten ja gesundheitsschädliche Stoffe beigemischt worden sein, was die Kunden ausgeknockt habe und nun als gefährliche Körperverletzung zu werten sei. Ob das reicht, um in einer Revision beim Bundesgerichtshof zu bestehen, ist offen. Doch nach vier Jahren Prozessdauer wäre zu wünschen gewesen, dass nur solche Umstände zum Schuldspruch führen, die klar belegbar sind - und nicht auf Ansichten der Richter basieren.

(RP)
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