Trio noch am Krankenbett vernommen Einbrecher nach tödlichem Unfall in Haft

Düsseldorf · Die drei Einbrecher, die sich am Samstag nach einem Einbruch in Haan mit der Polizei eine Verfolgungsjagd geliefert haben, bei der eine unbeteiligte Frau aus Ratingen getötet wurde, sind gestern vom Hildener Krankenhaus in das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg verlegt worden.

 Bei der Verfolgungsjagd starb eine junge Frau.

Bei der Verfolgungsjagd starb eine junge Frau.

Foto: Polizei Mettmann

Gegen die drei Düsseldorfer war noch am Sonntag Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung ergangen. Das ursprünglich aus Kroatien stammende Trio sei bereits am Krankenbett vernommen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal, Wolf-Tilman Baumert, gestern.

Die 33-jährige Fahrerin des Unfallwagens habe nicht nur den Einbruch in das Haaner Einfamilienhaus gestanden, sondern auch zugegeben, den Unfall verursacht zu haben, bei dem sie selbst und ihre Mitfahrer – eine 26-jährige Frau und ein 25-jähriger Mann – verletzt wurden. Diese beiden behaupteten in der Vernehmung, sich an nichts erinnern zu können.

Das Trio war nach derzeitigen Erkenntnissen der Polizei beobachtet worden, als es gegen 22.30 Uhr in ein Haus eindrang, dessen Bewohner nicht zuhause waren. Mit einem Ford Ka flüchteten sie, verfolgt von der Polizei, die Zeugen alarmiert hatten. Während dieser Flucht kam es zu dem verheerenden Unfall, bei dem die 27-Jährige getötet wurde. Der Sprecher des Innenministeriums, Wolfgang Beus, erklärte gestern: "Es gibt eine Vorschrift, nach der die Polizei die Verfolgung eines Fahrzeuges, das mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, abbrechen muss, wenn sie nur unter Gefährdung anderer fortgesetzt werden kann." In Haan sei dies nicht der Fall gewesen. "Das ist auch an der Tatsache erkennbar, dass der Staatsanwalt keine Veranlassung für Ermittlungen gegen die Polizeibeamten sieht."

Ein Verfahren gegen die Polizisten ist bei der Staatsanwaltschaft in Wuppertal nicht geplant. Behördensprecher Baumert: "Da sind drei erwachsene Einbrecher, zu nachtschlafender Zeit geflüchtet. Die muss die Polizei verfolgen dürfen – sonst können wir gleich einpacken."

(RP)
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