Düsseldorf Einbrecher betrinkt sich in Gartencenter

Düsseldorf · Die Polizei fand den 30-Jährigen schlafend am Tatort. Gestern wurde er vom Amtsgericht verurteilt.

Ein allzu schläfriger Einbrecher hat der Polizei im Februar alle nötigen Beweise für seine nächste Verurteilung direkt mitgeliefert. Unmittelbar neben einem Gartencenter in Eller mussten die Beamten einen 30-jährigen Dieb frühmorgens nur wecken, um dessen eben verübten Einbruch aufzuklären, seine Beute zu sichern und den Täter einzusammeln. "Was für eine blöde Tat", gab der Angeklagte gestern kleinlaut beim Amtsgericht zu. Er hätte den Wein, den er bei seinem Beutezug im Gartencenter entdeckte, nicht gleich vor Ort probieren sollen.

Anderthalb Stunden dauerte der Schlummer des Angeklagten in der Tatnacht, bis er von einer Polizeistreife auf einer Grünfläche neben dem Gartencenter entdeckt und (noch mit 1,1 Promille Restalkohol im Blut) jäh in die Realität zurückgeholt wurde. Neben ihm fand sich auch seine Beute, feinsäuberlich zum Abtransport aufgestapelt: 17 Batterien, 15 Paar Handschuhe, drei Feuerzeuge, zwölf Flaschen Wein - und obendrein noch säckeweise Blumenerde. "Wollten Sie gärtnern", hakte der Richter nach, der zuvor nicht für möglich gehalten hatte, dass kiloschwere Blumenerde jemals zur Einbruchsbeute werden könnte. Kommentar von der Anklagebank: "Naja, hab' da einen Riesen-Humbug gebaut!" Der Mann beteuerte, ihm sei "auch nicht klar, was da in meinem Kopf war".

Sicher ist nur: Durch ein Loch in einem Holzzaun war er in dieser Nacht gegen ein Uhr auf das Gelände und kurz danach über eine Metalleinfassung direkt ins Gartencenter eingestiegen. Dass dort aber nicht nur Rebstöcke, sondern auch deren süffige Erzeugnisse flaschenweise zu finden waren, wurde ihm allerdings zum Verhängnis. Der Gesamtwert seiner Beute, die er mühevoll hinausgeschleppt hatte, bevor er direkt daneben einschlief, betrug rund 300 Euro.

Laut Antrag der Staatsanwältin soll der schlafmützige Einbrecher dafür jetzt 2250 Euro Strafe zahlen. Das fand der 30-Jährige so gut, dass er das Urteil schon annahm, bevor es in dieser Höhe verkündet wurde. Zumal der Richter dem Angeklagten auch noch Ratenzahlung einräumte. Mit 30 Euro darf er die Strafe nun abstottern. Was dazu führt, dass der 30-Jährige nun 75 Monate (also über sechs Jahre) brauchen wird, um seine Strafe für diesen "blöden" Einbruch abzuzahlen.

(wuk)
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