Kommentar Ein Urteil mit Zugabe

Düsseldorf · Verwaltungsrecht ist sicher nicht immer für den Normalbürger nachvollziehbar. Gerade die Entscheidungen in Sachen "Dügida" sind in diesem Jahr nur sehr bedingt auf Verständnis gestoßen. Daran scheint sich nichts zu ändern.

Da klagt jemand auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines bestimmten Vorgangs. Und wird abgewiesen, weil er darauf keinen Anspruch hat. Das klingt logisch. Wenn dann aber zur Begründung das Gericht feststellt, dass besagter Vorgang rechtswidrig sei - dann ist das eine unverdiente Gratiszugabe für die abgewiesene Klägerin und ein bisschen so, als bekäme ein Kind zum Trost ein Eis, weil man sich geweigert hat, ihm eins zu kaufen. Die Klägerin kann sich jetzt zumindest die Berufung sparen. stefani. geilhausen@rheinische-post.de

(RP)
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