Landgericht Ehefrau getötet: Jetzt zehn Jahre wegen Mordes

Düsseldorf · Zwei Jahre nach dem gewaltsamen Tod einer dreifachen Mutter hat das Landgericht diese Bluttat am Mittwoch als Mord bewertet und den Ehemann (33) des Opfers zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte gestanden, die gehörlose Frau (33) durch 16 Stiche mit einem Tranchiermesser getötet zu haben.

Das Gericht hielt ihm zugute, dass er die Tat wohl im "Affektzustand" begangen habe, daher nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Ein früheres Urteil, das von Totschlag ausgegangen war und zu acht Jahren Haft geführt hatte, war vom Bundesgerichtshof (BGH) als fehlerhaft aufgehoben worden. Das machte jetzt den Neuprozess nötig.

Die Angehörigen des Opfers hatten sich mit der zunächst milden Bestrafung für den geständigen Täter nicht abgefunden, hatten beim BGH auf eine härtere Bestrafung gedrängt - und sahen sich gestern bestätigt. Der Angeklagte hatte erklärt, er habe am Tattag die Nerven verloren. Seit dem Kauf eines Computers im Frühjahr 2010 habe die gehörlose Frau nicht nur Zugang zu einer ganz neuen Welt gefunden, sondern im Internet dauernd mit Männern geflirtet, die drei Kinder vernachlässigt und sie sogar geschlagen. Als sie im Streit wegen eines beschädigten Moduls dem Angeklagten Potenzschwäche vorgeworfen habe, sei er ausgerastet. "Ich war außer mir, war enttäuscht, verletzt!" Er müsse sie dann "wohl mit einem Stuhl niedergeschlagen, ein Messer geholt und vielfach auf sie eingestochen haben", ließ er im Prozess durch seinen Anwalt vortragen. Der Verteidiger versuchte gestern erneut, eine mildere Strafe als die zunächst verhängten acht Jahre zu erwirken. Doch das Gericht folgte stattdessen dem Antrag der Staatsanwaltschaft, ging von heimtückischem Mord im Affektzustand aus.

Für den Vater des Opfers, der in beiden Verhandlungen als Nebenkläger auftrat, waren die juristischen Geplänkel um die Einschätzung der Bluttat und um die Schuld des Schwiegersohns gestern offenbar unerträglich. Nach dem Schlussplädoyer des Verteidigers stand der Senior plötzlich auf, schrie den Angeklagten an und drohte ihm mit warnend erhobenem Zeigefinger: "Pass' bloß auf, wenn du rauskommst!" Nach kurzer Unterbrechung hatte der Nebenkläger seine Fassung aber zurückgewonnen und folgte dem Urteilsspruch dann ohne weitere Äußerung.

(RP)
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